Arbeitgeber - Verbot Fremdsprache zu sprechen?
Kurze Erläuterung: Wir sind eine zweisprachige Firma - Russisch/Deutsch. Da es für die russischsprachigen Kollegen einfacher ist sich untereinander auf russisch zu unterhalten und alles zu erklären als auf deutsch, haben diese untereinander auf russisch gesprochen. Sobald jemand jedoch im Raum war, der kein Russisch kann, wurde auf deutsch gesprochen (Sehr gebrochenes Deutsch). Da es dem Arbeitgeber nicht gefällt, wenn wir untereinander auch russisch sprechen (da er es nicht versteht) hat er eine Anweisung erstellt, dass jeder der auf Arbeit russisch spricht, eine Abmahnung bekommt.
Darf der AG verbieten auf Arbeit untereinander russisch zu sprechen oder hat er das gute recht ? Ich verstehe ja, wenn jemand der russisch nicht versteht im Raum ist, dass man da dann auf Deutsch reden sollte und nicht Russisch.
Ich danke euch für eure Antworten.
Vermerk: All die Jahre vorher wurde es nie verboten, wenn man russisch gesprochen hat untereinander. Nun bekommt man die Aussage "Schließlich leben wir in Deutschland"
10 Antworten
Der Arbeitgeber kann jede mögliche Art der umgangsweise einschränken. Problematisch wird es nur, wenn eine solche Regelung als rassistisch angesehen wird. (beispielsweise in der Schule) im arbeitsalltag sollte man das jedoch größtenteils akzeptieren. Die Firmen sind mehrsprachig, um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, z. B. Deutsch zu sprechen und zu verstehen. Alles noch normal.
Das ist wirklich mal eine interessante Frage. Eine allgemeinverbindliche Antwort darauf wird es nicht geben. Fakt dürfte allerdings sein, dass Mindestvoraussetzung ist, dass das im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nachträgliche Anordnungen halte ich für fragwürdig. Meine Tochter erlebt übrigens das Gegenteil dessen, was Du schreibst. Sie arbeitet bei einem bekannten japanischen Konzern (in Deutschland) . Da besteht die Regelung, dass man sich in geschäftlichen Gesprächen (nicht bei Kollegen untereinander am Arbeitsplatz) auf Englisch unterhält. Das hat aber auch seinen Sinn, weil die Leitungsebene aus Japanern besteht und die Firma international agiert.
kann er anordnen
Diese Abmahnung hätte kein Bestand.
Hallo,
man sollte sich schon auf eine Sprache einigen, die alle verstehen, weil die anderen sonst außen vor bleiben. Das ist schlicht und einfach unhöflich.
Noch schlimmer ist es wenn die Türken Ihre Mischmasch Sprache benutzen. Türkisch gemischt mit deutschen Worten. Mümümümü Schiedsrichter mümümü Abseitsfalle mümümü Abpfiff.
Es gibt ja auch in vielen Ländern mit Multikultureller Bevölkerung eine Amtssprache, damit die einheitliche Verständigung möglich gemacht wird.
Im Betrieb bestimmt halt der Chef und man solle sich dran halten.
mfg
Hary
Mit guten Gründen, ist das was dir vorschwebt, in den allermeisten Betrieben NICHT der Fall und es herrscht Freiheit dort. Das Vorherrschen einer Landessprache, was zweifellos praktisch ist, scheint mir in Deutschland jedenfalls nicht gefährdet zu sein. Wenn sich am Arbeitsplatz jemand mit mir auf Deutsch unterhält, bin ich zufrieden. Ich muss nicht unbedingt wissen, was zwei andere miteinander sprechen. Und wenn ich bisschen was manchmal verstehe, freue ich mich, denn andere verstehen ja gar nichts!
Falsch. Dar AG het ein Weisungsrecht und wer dagegen vertößt, kann mit einer Abmahnung rechnen.