Ab wann ist ein Mietvertrag verbindlich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, eine Wohnung hat man erst sicher, wenn der Vermieter dir das auch mitteilt und den gegengezeichneten Mietvertrag an dich zurückschickt und du die Wohnungsschlüssel bereits bekommen hast.

ERST dann!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gerhart  21.08.2019, 17:23

Die Schlüsselübergabe findet in der Regel zum Mietbeginn statt nicht bei der Vertragsunterschrift.

2
Jack19X1  21.08.2019, 19:55
@Gerhart

Danach wurde aber NICHT gefragt.

Ich hatte es schon mal, dass ich den Mietvertrag unterschrieben zurück bekam, und mir zugesichert wurde, dass ich die Wohnung ganz sicher bekomme, aber der Vermieter das zu mehreren Interessenten sagte und machte.

Also: Ganz sicher hat man die Wohnung erst, wenn man auch die Wohnungsschlüssel bekommen hat.

0
Gerhart  22.08.2019, 08:17
@Jack19X1

Du vermittelst mit dieser Antwort einen Hergang, der ganz sicher nicht im Einklang mit dem Vertragsrecht steht.

Ich habe nicht den FS kommentiert sondern Dich, weil du mitteilst, dass der Wohnungsschlüssel mit der Vertragsunterschrift herausgegeben wird.

1

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform.

Er kommt zustande, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Vertragsinhalte einig geworden sind.

Der schriftliche Vertrag hat lediglich deklaratorischen (rechtsbezeugenden) Charakter.

Wer sich auf die Einigung beruft, muß sie beweisen (z. B. durch Zeugen, Mails, Schriftverkehr etc.).

Wie nun die tatsächliche Rechtsstellung bei Euch ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden:

Wenn Ihr Euch einig gewesen seid, dann ist der Vertrag bereits zustande gekommen - der Vermieter müsste dann kündigen.

Erweckt der Vermieter den sicheren Eindruck, dass der Vertrag zustande gekommen ist (Verhandlungsgespräch wurde geführt und er schickt einen Vertrag zur Unterschrift zu), muss er bei Verweigerung des Einzugs mit einem Schadensersatzanspruch rechnen.

Wenn das ein Vertragsentwurf sein soll und die wesentlichen Punkte noch nicht verbindlich vereinbart sind, dann befindet ihr Euch noch in der Verhandlungsphase.


bwhoch2  22.08.2019, 13:29

Ein mündlicher Vertrag ist nicht zustande gekommen, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen werden soll, was hier der Fall ist. Solange die Unterschrift des Vermieters noch nicht drauf ist, ist alles noch offen. Zum Beispiel könnte sein, dass du was geändert oder dazu geschrieben hast, was dem Vermieter nicht passt.

1

Guten Tag,

sicher bist Du erst, wenn der Vermieter ebenfalls unterschrieben hat und Du diesen Vertrag zurück bekommst.

ich wünsche Dir viel Glück für eine neue Wohnung.


erzieherin774  06.12.2019, 15:14

kann man in diesen Zeitraum auch noch die eigene Unterschrift zurückziehen? Also wenn der Vermieter noch nicht unterschrieben hat - das man sagt man möchte doch nicht in das Zimmer?

0

Sie haben Ihre Willenserklärung verbindlich abgegeben, die des Vermieters steht noch aus. Insofern ist der Vertrag noch nicht rechtskräftig geschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung