Selbstbefriedigung bei Zölibat/Keuschheitsgelübde?

3 Antworten

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Das Zölibat bedeutet nur Ehelosigkeit aber nicht gleichzeitig auch sexuelle Enthalsamkeit. Selbstbefriedigung hat damit nichts zu tun. Das zu machen ist nichts Schlechtes und verletzt auch das Zölibat nicht.


Jolle2004 
Fragesteller
 29.04.2023, 19:29

Selbstbefriedigung ist jedenfalls genitale Sexualität. Wenn sie auch den Zölibat nicht verletzt (was übrigens auch nicht in der Frage behauptet wird), so ist sie doch eine unkeusche Handlung und eine Sünde. Deshalb würde mich ja gerade interessieren, wie es Ordensleute mit Keuschheitsgekübde oder Priester mit Zölibatsverpflichtung mit der Selbstbefriedigung halten.

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IQMatzko  29.04.2023, 19:35
@Jolle2004

Das Keuschheitsgelübte gibt es nur bei Nonnen. Priester sind nicht zur Keuscheit sondern zur Ehelosigkeit verpflichtet. Im Übrigen ist Selbstbefriedigung keine Sünde. In der Bibel findest du darüber auch nichts.

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Jolle2004 
Fragesteller
 29.04.2023, 20:41
@IQMatzko

Das Keuschheitsgelübde gibt es für Ordensleute beiderlei Geschlechts, also auch für Ordenspriester. Weltpriester legen zwar kein Keuschheitsgelübde ab, aber es würde mich, wie gesagt, trotzdem interessieren, wie sie es mit der Selbstbefriedigung halten. Selbstbefriedigung gilt in der Betrachtungsweise der katholischen Kirche selbstverständlich als Sünde (siehe Katechismus der Katholischen Kirche, Beichtspiegel etc.). Für Leute, die nach dem Zölibat oder einem Keuschheitsgelübde leben, die beide ja auch nicht in der heute praktizierten Form in der Bibel stehen, sondern Regelungen der katholischen Kirche oder katholischer Ordensgemeinschaften sind, dürfte das eine gewisse Relevanz haben. Jedenfalls interessiert mich genau DAS.

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IQMatzko  30.04.2023, 00:28
@Jolle2004

Es wird dir aber kaum ein Priester verraten, ob er sich selbstbefriedigt, wenn du die Frage an ihn richtest. Du kannst aber davon ausgehen, dass er es macht, allerdings wie oft, dass bleibt sein Geheimnis.

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Jolle2004 
Fragesteller
 30.04.2023, 06:16
@IQMatzko

Ja. Hätte ja sein können. Hier wird anonym so viel Zeugs ausgetauscht, da könnte es auch sein, dass mal ein Priester oder eine Nonne über ihre sexuelle Praxis berichten.

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ScotiaAlba  09.03.2024, 15:35
@IQMatzko

Auch hier möchte ich die Frage stellen, woher du dein vermeintliches Wissen nimmst? Ich verweise gerne auf meinen Kommentar unter deiner Antwort.

Du sprichst hier vom Keuschheitsgelübde von Nonnen. Fakten sind jedoch entgegen deiner Einlassungen:

1. Nonnen sind weibliche Mitglieder monastischer resp. kontemplativer Orden. Sie sind nur eine kleine Minderheit unter allen Ordensfrauen. Jedoch nicht bloß Ordensfrauen legen die Gelübde über die Befolgung der evangelischen Räte ab, sondern alle Ordensleute bei ihrer Profess, also auch die Männer. Darüberhinaus nicht bloß die Ordensleute, sondern alle Mitglieder der Institute des geweihten Lebens, also auch die Mitglieder in Säkularinstituten. Und auch die Mitglieder derjenigen Gesellschaften des apostolischen Lebens, die durch ihre Konstitutionen dazu verpflichtet sind, binden sich an die evangelischen Räte, auch wenn sie keine Gelübde ablegen.

2. Sogar die Norm, die das von dir herangezogene „Keuschheitsgelübte“ ins Wort bringt, widerlegt dein vermeintliches Wissen über den Zölibat: „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit [...] bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“ (can. 599 CIC)

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ScotiaAlba  09.03.2024, 15:02

Ich bin eben zufällig über deine Antwort gestolpert, auch wenn sie schon recht alt ist. Ich stimme dir zunächst zu, dass - so verstehe ich dich - Selbstbefriedigung nichts Schlechtes, sondern völlig normal ist. Das ist ja erstmal eine subjektive Bewertung. Ich denke auch, dass das Thema deshalb nicht tabubehaftet sein sollte.

Nun aber zu den sachlichen Anteilen deiner Antwort, die sich auf vermeintlich objektive Faktenlagen stützen - so suggerierst du es jedenfalls, wenn du schreibst: "Das Zölibat bedeutet nur Ehelosigkeit aber nicht gleichzeitig auch sexuelle Enthalsamkeit."

Jetzt würde mich interessieren, woher du dein vermeintliches Wissen nimmst?

Denn die entsprechende kirchenrechtliche Norm spricht eindeutig eine völlig andere Sprache:

"Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet (Clerici obligatione tenentur servandi perfectam perpetuamque propter Regnum coelorum continentiam, ideoque ad coelibatum adstringuntur) [...]" (can. 277 §1 CIC)

Hier wird der Zölibat ganz klar als die Pflicht zur sexuellen Enthaltsamkeit definiert. Erst durch weitere Schutznormen unterstreicht der kirchliche Gesetzgeber, was aus der o. g. Norm der Sache nach zwar hervorgeht, aber nicht eigens ins Wort gefasst wird, nämlich dass sich aus der Zölibatverpflichtung auch das Verbot der Aufnahme sexueller Beziehungen für Kleriker und ein Ehehindernis ergeben:

  • weiherechtlich in can. 1041 n. 3 CIC, der die versuchte Eheschließung eines Klerikers als Irregularität für den Empfang weiterer Weihen normiert;
  • eherechtlich in can. 1087 CIC, der den Weiheempfang als Ehehindernis normiert;
  • strafrechtlich in cann. 1394 §1 (Straftat der versuchten Eheschließung eines Klerikers) und 1395 §§ 1,2 CIC.

Bei letztgenannter Norm wird sehr deutlich, dass der kirchliche Gesetzgeber den Zölibat nicht bloß als Pflicht zur Ehelosigkeit versteht:

"Ein Kleriker, der außer dem in can. 1394 erwähnten Fall, in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung fortdauert." (can. 1395 §1 CIC)

"Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn die Straftat öffentlich begangen wurde, mit gerechten Strafen belegt werden, wenn erforderlich, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen." (can. 1395 §2 CIC)

Dass Selbstbefriedigung aufgrund der fehlenden Öffentlichkeit bzw. aufgrund der fehlenden Ärgerniseregung nicht als strafwürdig im Sinne der o. g. Norm gilt, liegt natürlich auf der Hand. Es wird nur an dieser Stelle deutlich, dass auch nichteheliche, sexuelle Kontakte resp. Beziehungen von Klerikern kirchenrechtlich sanktioniert werden können.

Schon daraus ergibt sich jedoch, dass deine These falsch ist: Zölibat bedeutet eben doch, sich zur sexuellen Enthaltsamkeit zu verpflichten und aus dieser Verpflichtung heraus sein Leben zu gestalten. Und das schließt der Sache nach auch die Ehelosigkeit mit ein.

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Grade beim Kirchenpersonal hat sich ja bewiesen, dass Verbote nichts bringen. Trieb sticht Moral

Meiner Meinung nach gehört das sowieso verboten. Man kann und darf vor allem Menschen nicht ihre sexuelle Bedürfnisse verbieten bzw unterdrücken.

Kein Wunder das es diese Missbrauchsskandale gibt/gab. Was natürlich keine Rechtfertigung sein soll!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tja🤷🏻‍♂️

gregor300  11.04.2023, 07:22

Bin voll deiner Meinung. Die Kirche ist so veraltet mit ihren Ansichten. Kein Wunder das so viele Leute aussteigen

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