Onkel (56) hat GV mit Mädchen (17)?

8 Antworten

Also bei einem Onkel in direkter Verwandschaftslinie ist - neben den disziplinarischen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten - noch strafrechtlich der "Beischlaf zwischen Verwandten" gegeben.

Das könnte man auch so zur Anzeige bringen dann. Dabei käme es dann auch nicht auf die Freiwilligkeit oder auf die Minderjährigkeit der Dame an. Mit 17 ist bei Freiwilligkeit ohne familiäre Verbandelungen erstmal nicht viel zu machen, solange nicht die 17jährige in einem wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnis zum 56jährigen steht (also Lehrer/Schüler, Trainer/Sportlerin oder sowas).
In der Konstellation kommt es aber ganz stark auf den Grad der Verwandschaft zwischen den Beiden an.

cfnmjagerne  10.05.2024, 06:33

Es steht ja nirgendwo dass er ihr Onkel ist. Und selbst wenn dann wäre das in Deutschland erlaubt.

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Dagegen kann er nichts tun. Und es geht auch niemanden etwas an. Solange es einvernehmlich ist, ist alles in Ordnung

Der Vater kann außer seiner Tochter Hausarrest, Umgangsverbot, Taschengeld sperren und Meckern nicht viel machen.

Ich persönlich halte davon nicht viel da ich ein wenig Zweifel daran hätte das es wirklich freiwillig passiert. Aber letztlich kann ich das zwar denken aber die Liebe fällt hin, wo sie nun einmal hinfallt!

Gesetzlich gesehen ist es vertretbar, moralisch vielleicht etwas fragwürdig. Solange sie es freiwillig mit ihm macht, keine Abhängigkeit oder Zwang besteht, kann man da nicht viel machen.

Ich finde es komisch, allerdings wundert mich sowas schon lange nicht mehr, was heutzutage auf der Welt passiert