Bin ich verpflichtet darauf zu achten, dass meine Nachbarin (Haus gegenüber) mich nicht nackt sieht - insbesondere meinen Penis?
Ihre Bodentiefe Schlafzimmertür ist direkt Richtung meines Balkons gerichtet. Also ein Tiger könnte von meinem Balkon in ihr Schlafzimmer springen. Hinter meinem Balkon ist (abgetrennt durch eine Schiebetür) direkt mein Wohnbereich, durch den ich natürlich auch oft mal mit nacktem Schniedelwutz laufe. Zudem habe ich extrem sichtdurchlässige Gardinen als "Sichtschutz".
Mein Punkt ist der Folgende. Wenn ich nackt an meiner Balkonschiebetür vorbeilaufe und die Nachbarin sich genau in diesem Moment entscheidet ihre Schlafzimmertür (bpsw. zum Lüften) aufzumachen, sieht sie meinen Penis.
Kann mir da etwas drohen? Im Sinne von Belästigung, usw. Ich bin nicht scharf drauf, dass sie ihn sieht. Sie ist nicht mein Typ Frau. Mich nervt es einfach nur immer darauf zu achten.
5 Antworten
In Deiner Wohnung kannst Du dich, auch wenn Du nackt bist, vollkommen frei bewegen! Mache ich auch immer so! - Deine Nachbarn müssen ja nicht hinschauen😉! Von daher können sie Dir meines Wissens auch nichts!
Solange du dich normal verhältst, wenn du nackt in deiner Wohnung bist, kann dir niemand etwas anhaben. Selbst in deinem Garten dürftest zu z.B. nackt Sonnenbaden.
Anders sieht es aus, wenn sexuelle Handlungen ausübst oder dich jemandem nackt zeigst, z.B. dich immer dann nackt ans Fenster stellt, wenn sie auch aus dem Fenster schaut.
Wir haben eine ähnliche Situation, da wir eine Sauna im Garten haben. Die Nachbarn können uns vor allem im Winter, wenn kein Laub an den Bäumen ist, sehen.
Meine Eltern haben aber schon als sie die Sauna gebaut haben, mit den Nachbarn gesprochen, ob sie einen zusätzlichen Sichtschutz wünschen.
Nein die kann nichts passieren, in deinen eigenen vier Wänden darfst du so rumlaufen wie du willst.
Ganz ehrlich, vermutlich schaut deine Nachbarin auch nicht absichtlich hin. Die hat höchst wahrscheinlich null Interesse an deinem Penis
Nein, solang du dich nicht vor das offene Fenster stellst und dich quasi absichtlich präsentiert fasst das niemand falsch auf
Das ist garnicht so leicht rechtlich gesehen.
Grundsätzlich nicht wenn du aber mit Absicht am Fenster stehst und dich nackt und vulgär zeigst dann schon
Also wäre zumindest eine Grundlage da .... dann steht Aussage gegen Aussage
Äh nein, in deiner Wohnung darfst du nackt rumhüpfen, wie du möchtest.
Lediglich würde ich dir das nicht unbedingt empfehlen, wenn eine Kindergarten- oder Grundschulgruppe an deinem Fenster vorbeispaziert. Ansonsten: viel Spaß.
Wenn deine Nachbarin sich an deinem Anblick empört, dann darf sie gern Gebrauch von ihren Augenlidern machen oder sich einfach wegdrehen.
das denke ich auch... aber es kann ja sein, dass sie es falsch auffasst, WENN dieser fall zufällig mal eintreten sollte.