Hat einer Ahnung?


12.05.2025, 00:02

Also die Aufwandsentschädigung

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4 Antworten

Nein

Einnahmen aus Blutspenden im Krankenhaus gelten in Deutschland in der Regel als steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Diese Zahlungen dienen dazu, den Aufwand und die Unannehmlichkeiten für den Spender auszugleichen und werden üblicherweise nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Daher müssen sie normalerweise nicht in der Steuererklärung angegeben werden. 

Allerdings kann es Ausnahmen geben:

  • Höhe und Regelmäßigkeit: Wenn die Aufwandsentschädigungen besonders hoch sind oder sehr regelmäßig erfolgen, könnte das Finanzamt dies als steuerpflichtiges Einkommen einstufen. Es gibt jedoch keine festgelegte Grenze, ab wann dies der Fall ist; die Bewertung erfolgt individuell.
  • Gewerblicher Charakter: Sollte das Blutspenden einen Umfang annehmen, der einem Nebenverdienst ähnelt, könnte das Finanzamt einen gewerblichen Charakter annehmen und die Einnahmen entsprechend besteuern.
Nein

Die etwaige Vergütung der Blutspender bleibt unbesteuert, weil sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden kann (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 7 EStG).

Nein

Nach dem deutschen Steuerrecht: Diese Aufwandsentschädigungen für Blut- und Plasmaspenden sind nicht steuerpflichtig.

Im Gegenzug dazu darf man diese Spenden nicht als Sonderausgaben i.S.d. § 10b EStG abziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung