Muss man sich im betreuten wohnen an medikamenten pläne halten bei bestimmten umständen wie einer verordnung?

Ich bin in einem wohmheim und die Medikamente müssen in einem schrank aufbewahrt werden und zu bestimmetn uhrzeiten genommen werden laut hasuordnung. Mann kann sich seine Medikamente mitgeben lassen wenn man vorher bescheidsagt. Nun habe ich eine medikament das laut verordnung des artztes keine bestimmte einahme zeit braucht sondern einfach nur zwei mal täglich zu einer mahlzeit genommen werden muss. Ich hab den abend verpasst und musste sie nachts nehmen aber jz darf ich meine nachtmediaktion erst später nehmen und ich fühle bereits die entzugswirkungen dies ist auch nicht aus medizinischem grund sondern damit man mich noch für den abend eintragen kann. Ich kann auch nicht immer eine mahlzeit zu den zeiten vorbereiten. Nehme ich es ohne mahlzeit ein bekomme ich nebenwirkungen wie durchfall und darm schmerzen. Wie bespreche ich dies am besten mit dem betreuer wie das geregelt wird soweit schies es nich keine sonderregelung gegeben zu haben. Ausserdem frage ich imich ob es rechtlich ok ist eine medikation zu verweigern oder zu regeln trotz der umstände der verordnung vom arzt. Ich will auch meine ernährung regeln und nur essen wenn ich hunger hab das ist dann entweder mittags oder abends. Ich versuche mit einer esstörung umzugehen ich bin adipös. Ich darf die medikamente morgens mitnehmen um sie bei der arbeit zu nehmen und hier nach dem mittag zu der mahlteit oder zum mittagessen und zum abend.

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