Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

Polizei, Anwalt, Führerschein, Kosten, Aufbauseminar, Blitzer, Jugendstrafrecht, Moped, Polizeikontrolle, Roller, Strafe, Strafrecht, BF17
Karriere bei der Bundeswehr trotz Verurteilungen?

Bei mir wurde vor einer Woche eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da ich verdächtigt wurde, vor 2 Jahren (da war ich 14), Kinderpornografie verschickt zu haben. (Erinnere mich nicht sowas je getan zu haben). Die haben jetzt 4 Geräte von mir mitgenommen. 2 Mobiltelefone, ein PC und ein Laptop.

Der Punkt ist dass auf einem der Geräte Nudes von meiner Ex sind. Unser Alter lag 2 Jahre auseinander als wir zusammen waren. Zum Zeitpunkt unserer Beziehung war sie 13 Jahre alt und ich 15 Jahre alt. Das heißt, ich habe aktuell als 16jähriger Jugendlicher, Nudes von einer 14jährigen (damals 13jährigen) auf meinem Handy dass wahrscheinlich gerade durchleuchtet wird. Es ist noch nicht mal zu einer Anklage gekommen aber ich weiß jetzt schon dass ich verurteilt werde, juristisch betrachtet bin ich der Besitzverschaffung (da ich sie nach nudes gefragt hab) der Kinderpornografie eben schuldig.

Meine Frage wäre ob ich trotz Verurteilung bei der Bundeswehr (genauer gesagt beim KSK) angenommen werde, ich bin körperlich in Topform, ich ernähre mich gesund abgesehen vom Red Bull Konsum, ich wurde zuvor noch nie wegen irgendwas verurteilt. Ist meine Zukunft schon verwirkt? Kann ich irgendwas tun? Beten? Versuchen ans Handy zu kommen und es zu zerstören? Irgendwas? Ich war ich noch nie so unsicher und verzweifelt zugleich. Immerhin wird meine Zukunft wegen einem Verdacht auf eine Straftat die ich mit 14 begangen haben soll (*der sich nicht mal bestätigen wird*) ins Klo getrieben und zu den anderen Extrementen runtergespült.

Ich bitte nur um Antworten auf die Fragen, kein "such dir was anderes als Beruf...". Für mich kommt nichts anderes in Frage. Danke im vorraus für die Antworten.

Bundeswehr, Jugendstrafrecht, Militär, Soldat, Zukunftsangst
Anzeige wegen Beleidigung?

Ich soll bei einem fußballspiel auf eine mauer geklettert die an einen parkplatz angrenzte auf welchem polizeiwagen standen. Ich soll dort mehrmals "Bullenschweine" gerufen haben in richtung der wagen und der darin befindlichen beamten. Ich bin zuvor noch nie polizeilich aufgefallen und ich habe nur ein minijob wo ich vllt. 200 euro im monat verdiene also im prinzip kein netto einkommen. Zum tatzeitpunkt war ich 17 jahre alt und bin jetzt 18 außerdem stande ich auch zum tatzeitpunkt unter leichtem alkohol einfluss. Ich gehe noch zur schule. Meine frage ist jetzt was ich für eine strafe zu erwarten habe wenn ich mich auf ein einstellen des verfahrens gegen eine geldauflage einlasse und ob ich mich dazu äußern sollte. Des weiteren muss ich zwigend dann auf die festgelegte strafe einlassen wenn ich mich einverstanden damit gebe das das ermittlungsverfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird oder kann man wenn diese zu hoch ausfällt auch nicht anehmen und es zu einem prozess kommen lassen? Oder ist es sogar am warscheinlichsten das das verfahren einfach so eingestellt wird? Ich habe schon post bekommen das ich mich dazu äussern solle vor zwei tagen.

Ich weiss das es eine komplett bescheuerte aktion war ist mir schon klar hier hab ich einfach nur gerade die fakten vorgelegt. Es war auch garnicht meine intention wirklich jemanden zu beleidigen ich wollte mich da irgendwie beweisen vor den leuten (wieso auch immer :/) und wusste auch garnicht das dort beamte waren im wagen. Ich halte das nicht hoch und schäme mich auch ordentlich für diese aktion sollte jetzt nicht so rüberkommen also wäre ich damit oke.

Polizei, Recht, Anzeige, Beleidigung, Jugendstrafrecht

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