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Eigentümergemeinschaft Gartenanteil bauliche Veränderung für einzelne Parteien

Hallo liebe Community,

mich beschäftigt folgende Fragestellung. Ich habe mir langersehnt eine Eigentumswohnung finanziert. Zur Hausgemeinschaft gehören 8 Parteien. Jedem Eigentümer gehört ein Platz im Garten des Hauses.

Jedoch haben zwei Parteien (ebenfalls wie ich im EG) vor dem Haus eine Terasse angelegt. Diese ist nicht nur um einiges größer (x2) als die übrigen Gartenstücke, sondern zudem wurden bauliche Veränderungen am Haus in Form von Terassentüren (anstelle des Fensters) und Markiesen am Gebäude vorgenommen.

Ich habe mich nun danach bei den betreffenden Nachbarn erkundigt, wieso dies so ist und habe als Auskunft eines Auszug einer Eigentümerversammlung von vor zwanzig Jahren erhalten. Dort wurden diese Terassen unter den damaligen Eigentümern "abgesegnet".

Meine Frage lautet nun, ob ich den Nachteil so akzeptieren muss, bzw. dies so Bestand hat? Im Grundbuch ist hierzu nichts vermerkt.

Meine Wohnung liegt rückseitig, so dass aufgrund einer dort nicht ebenerdigen Lage eine Terasse so oder so nicht möglich wäre.

Die betreffenden Nachbarn haben gleich klar gemacht, dass Sie mein Einwand nicht interessiert, da sie "das schon immer so hatten".

Ich habe - ehrlich gesagt - auch kein Interesse an einer Zerstrittenheit mit den Nachbarn, möchte nur zumindest wiisen, inwieweit soetwas - abgesegnet über die damalige Eigentümerversammlung - überhaupt Bestand hat.

Dies betrifft auch mehr noch die baulichen Veränderung, da beispielsweise für die Markiesen logischerweise durch Verkleidung und Dämmung gebohrt wurde und dort mittlerweile ziemlich sichtbar Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind.

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Hausverbot in dem Kleingarten der Ehefrau durch den Verein?

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben mir ein Betretungsverbot des Vereinsbereiches mitgeteilt.Das Schreiben ist formlos ohne Stempel und Vereinsanschrift.Es sind auch keinerlei Gründe angegeben ,warum das Hausverbot ausgesprochen wurde.Ich vermute ,es liegt daran,das ich immer wieder auf Verstösse gegen die Gartenordnung und auch auf Straftaten hingewiesen habe und unbequem geworden bin.Man versucht mich loszuwerden.Gründe für ein Verbot nach dem KLGzt oder andere Gründe liegen nicht vor.Der Kreisverband hat geschrieben ,es müssen alle Vorstandsmitglieder unterschreiben .Das ist nicht der Fall.Erschwerend ist noch ,das mir bei Verstoss gegen diese Mitteilung eine Anzeige wegen §123 Strafgesetzbuch angedroht wird.Ich habe dieses alles meinen Anwalt übergeben.Leider drängt die Zeit ,denn die Saison geht zu Ende und der Winter steht vor der Tür.Meine Frau ist mit den technisch technologischen Angelegenheiten überfordert,da ich das immer erledigt habe.Was soll ich machen .Ist so ein Betretungsverbot überhaupt möglich und gerechtfertigt.Der Vorsitzende handelt immer willkürlich und wie es ihm in den Kram passt.Im Prizip herrscht keine ordnungsgemässe Vorstandsarbeit bei uns im Verein,sondern nur die Hirachie und Willkür des Vorsitzenden und seiner Klicke.Welche Gesetzlichkeitrn gibt es ,um gegen die Willkür des Vorsitzenden einzuschreiten.

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