Reklamation – die besten Beiträge

Möbelschaden erst beim auspacken erkennbar ( Versteckter Mangel? )

hallo ratgeber-community, ich habe folgendes problem und möchte soviele meinungen und ratschläge wie möglich einsammeln, bevor es am montag zur sache geht, ... wir ( lebensgefährtin & ich ) haben am samstag in einem möbelhaus einen tisch & stühle gefunden, die wir kaufen wollten. leider waren diese nicht im lager verfügbar, somit wurde ermmittelt welches andere möbelhaus diese teile vorrätig hat. gekauft und bezahlt wurde in nürnberg, abgeholt aus dem lager in regensburg. beim empfang der kartons waren keine schäden zu erkennen, ... heute beim aufbauen mussten wir feststellen, das eine tischkante zu 100% im lager heruntergfallen sein muss, da das holz und der lack zerborstet ist. von außen lässt nichts darauf schliessen und ich garantiere, das der karton nicht in meiner obhut irgendwo angestoßen oder heruntergefallen ist. die tischplatte ist noch nichtmal vollständig aus dem karton entnommen worden und der schaden wurde schon entdeckt, ... bilder habe ich gemacht und werde am montag zum möbelhaus in nürnberg gehen. wie stehen die chanchen, das ich: a) eine neue tischplatte erhalte b) diese in nürnberg abholen kann oder vermutet ihr das möbelhaus wird versuchen mich abzuwimmeln, indem es behauptet die ware sei mir heruntergefallen? wer hat tipps oder erfahrungen wie ich am besten in einem solchen falle vorgehen sollte? vielen dank für eure infos!

Möbelkauf, Reklamation

DVD Umtausch trotz geöffneter Folie

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Umtausch von DVD bzw. Blurays, bei denen Amazon explizit darauf hinweist, dass sie sie nur in ungeöffneter Originalverpackung zurücknehmen können. Jetzt werde ich aus den verschachtelten, gegenseitig auf sich verlinkenden Garantiebelehrungsseiten von Amazon aber nicht ganz schlau. Wenn eine DVD bzw. Bluray von außen einen unbeschädigten Eindruck macht, öffne ich sie natürlich, da ich ja keinen Röntgenblick habe… Bei einem recht teuren limited Edition Steelbook, das ich bestellt hatte, waren aber innen beide Halterungen gebrochen, was mich bei einem so teuren Stück schon ärgert. Damit ist der Artikel natürlich mangelhaft… wie sieht es da mit einem Umtausch aus, denn ich weiss nicht, ob diese explizite Info was OVP bei DVD/BDs angeht sich nur auf diese zusätzliche 30 Tage Rückgabefrist ohne Gründen bezieht, es gibt da ja dutzende Fälle. Ich hätte gerne Ersatz, also keine Geld-Erstattung. Muss Amazon diesen beschädigten Artikel, der meinen Abforderungen nicht gerecht wird trotz geöffneter Verpackung nun zurücknehmen, oder können sie da einfach sagen "Nö, siehe XYZ". Und falls sie es nicht müssen, wie sieht es mit Kulanz von Amazon aus?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, ist nichts großes, aber es fuchst mich schon, war es doch Teil eines Weihnachtsgeschenks, das ich extra wegen sowas vorkontrolliert habe.

Sollte problemlos möglich sein 63%
Pech gehabt 25%
Rechtlich gesehen nicht, aber meistens sind die Händler kulant 13%
Reklamation

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