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Frage zur Renovierungspflicht (Türen/ Türrahmen inkl. Holzschäden) nach 13 Jahren Mietzeit und unrenoviertem Einzug. Muss ich das machen?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu meiner Verpflichtung bei den Schönheitsreparaturen in meiner Mietwohnung.

Ich bin vor 13 Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen. Die Wohnung wurde mir damals unrenoviert übergeben. Das bedeutet, Wände, Türen und Türrahmen waren nicht frisch gestrichen oder in einem neuwertigen Zustand, sondern wiesen bereits den Zustand einer zuvor bewohnten Wohnung auf (normale, altersgemäße Optik, keine frische Farbe).

Nach 13 Jahren Mietzeit gibt es durch meine Nutzung natürlich normale Gebrauchsspuren, Abnutzungen und Vergilbungen an den Innentüren und Türrahmen. Zusätzlich dazu splittert aber an manchen Stellen das Holz an den Türrahmen oder Türen leicht ab.

Mein Vermieter/Hausmeister vertritt die Ansicht, dass ich all das - also die normalen Gebrauchsspuren, Vergilbungen und auch das abgesplitterte Holz - im Rahmen der Schönheitsreparaturen selbst machen muss. Er beruft sich dabei auf die entsprechende Klausel in meinem Mietvertrag und meinte mal was von einem 5-Jahres-Zyklus.

Muss ich unter diesen Umständen (unrenovierter Einzug + Vertragsklausel + Zustand mit Gebrauchsspuren/Vergilbung und abgesplittertem Holz) die Reparaturen und das Streichen der Türrahmen und Innentüren selbst machen, ja oder nein?

Ich freue mich sehr über eure Meinungen und Erfahrungen dazu!

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