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Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?
hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zum Beitrag
Recht, ALG II, Hartz IV, Jobcenter

Umzug während Umschulung?

Hallo Leute ich gehe am Dienstag zum Jobcenter um mein Bildungsgutschein abzuholen für eine Umschulung in Fachinformatik Systemintegration. Die Wohnung in der ich jetzt lebe oder besser gesagt angemeldet bin ist die Wohnung von meinem Vater. Er ist leider vor ein und halb monaten verstorben. Ich bin auch nicht unter 25 muss ich erwähnen kurz nebenbei. Ich will jetzt eine eigene Wohnung, aber wenn ich Umziehe oder mich Ummelde habe ich Angst das dass neue Jobcenter die Umschulung nicht weiter Finanziert. Ich war auch beim Berufspsychologen und er hat auch für die Umschulung zugestimmt. Und es ist nicht mal so das der Umzug weit wäre sondern nur ein anderer Gebiet und Fahrtkosten wären auch gleich wenn nicht sogar weniger. Bitte sagt mir mal einer wie es aussieht nach einem Umzug. Das mit genehmigen lassen und alles weis ich und der Umzug ist auch genehmigt soweit da ich ja eine eigene Wohnung möchte. Wird dann aber der neue Jobcenter die Umschulung weiter Finanzieren. Bitte helft mir mal. Ich will jetzt den Bildungsgutschein holen weil die Kurse jetzt Beginnen. Ich kann nicht auf einen neuen Arbeitsvermittler warten und mit ihm nochmal alles durch gehen, dass weiß mein derzeitiger Vermittler auch. Wird das Jobcenter es einfach weiter übernehmen oder wird es Probleme geben. Ich denke nicht weil es ja ein Gutachten gibt das besagt das ich es machen kann und dieses Jobcenter ja zugestimmt hat. Wird es dann so einfach übernommen vom neuen Jobcenter??????

Umzug, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Fachinformatiker, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung, Fachinformatiker Systemintegration, Ausbildung und Studium

Muss ich den Termin beim Jobcenter wahrnehmen?

So folgendes..

Ich bin krankgeschrieben bis nächstes Jahr von einer Amtsärztin (ich war schon einmal bei ihr und davor bei einem anderem, die haben mich immer mindestens ein halbes oder ein ganzes Jahr krankgeschrieben..) , wo das Jobcenter mich hingeschickt hatte,dass heißt ich bin nicht erwerbsfähig. (kann keine 3 Stunden arbeiten am Tag..)

Die Amtsärztin meinte das die mich dann ein Jahr in Ruhe lassen, damit ich mich auf mich und meine Gesundheit kümmern kann usw.

Nun ist es so das ich einen Termin vom Jobcenter bekommen habe,muss ich diesen Wahrnehmen?

Ich bin mir unsicher und weiss genau das meine Fall Managerin mich wieder auf dem Kicker hat und mich demütigen will... Was soll ich machen?

Sie hatte mich auch schonmal genötigt etwas zu unterschreiben was ich nicht wollte und ist bei Einzelgesprächen nicht nett und glaubt mir nicht das ich Krank bin.

Außerdem meinte sie letztes Jahr noch das wenn ich nochmal krankgeschrieben werde von der Amtsärztin wir uns nicht mehr wiedersehen und ich vom Gesundheitsamt Geld bekomme... Dies ist ja der Fall aber ich bin trotzdem noch dort.. Ich Blicke da einfach nicht durch..

Ich weiss auch nicht was sie jetzt auf einmal wieder mit mir besprechen möchte bzw. muss, da ich erst im Januar bei der Amtsärztin war..

Es wäre echt schön wenn mir hier irgendjemand helfen könnte oder Tipps geben kann..

Gesundheit, Krankheit, Hartz IV, Jobcenter, Psyche, Amtsarzt, Termin, eingeschränkt, krankschreiben

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