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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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Selbstbestimmungsgesetz und öffentliche Frauen-WCs?

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es allen Menschen ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern zu können. Psychologische Gutachten und dergleichen fallen weg. Für Minderjährige bis 14 Jahre und ab 14 Jahre gibt es jeweils nochmal ergänzende Regularien, das soll hier aber nicht Thema werden.

Meine Frage richtet sich nach einem echten Dilemma. Menschen, die als Mann geboren wurden, können sich ja als Frau fühlen und dann über den kurzen und schnellen Weg das Geschlecht offiziell in Weiblich ändern. Dagür muss man noch keine Gutachten, Hormontherapien oder gar operative Umwandlungen gemacht haben. Manche sich als Frau identifizierenden wollen das vielleicht auch gar nicht.

Nun dürften sie ja durch das Gesetz und die Änderung des Geschlechtseintrags auch eine öffentliche Damentoilette benutzen. Genau an diesem Punkt fühlen sich aber sehr viele Frauen unsicher und haben Ängste. LGBTQ sagt, das wäre aber Diskriminierung. Frauen sagen aber, wir meinen das nicht diskriminierend, können aber auch nichts für unsere Ängste. Man stelle sich mal vor, eine Person, die nach außen erstmal wie ein Mann wirkt, kommt auf die Frauen Toilette. Die Frauen dürften ja gar nie etwas sagen oder die Polizei rufen. Denn dieser "Mann" könnte ja auch eine Frau sein und schon wäre es eine Diskriminierung.

Nachdem ich mit einigen aus der LGBTQ Gemeinde darüber gesprochen habe, kommt dererseits aber auch kein Kompromiss in Frage, etwa eine Unisex Toilette. Das wäre schon wieder diskriminierend.

Aber die Frauen haben ja auch ein berechtigtes Gefühl der Angst, ignorieren sollte man das ja nicht.

Also was meint ihr dazu?

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