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Habe ich noch eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen?

Habe Fragen zu einer Rechtslage, habe einen Mietwagen gebucht gehabt. Das Auto war dreckig (Warscheinlich vor kurzem vom Vormieter abgegeben worden). Die haben das Auto sauber gemacht, und nach einer Viertel Stunde hab ich das Auto bekommen. Ob sie das Auto inspiziert haben auf Schäden ist fraglich. Fahrt war gut, komnte mich nicht beschweren. Auto wieder abgegebenan einem Freitag. (Auf deren Hof, neben einem Bahnhof, ohne Sicherung, ohne abzäunung oder sonst irgendetwas) Schlüssel in den Briefkasten geschmissen, Samstag waren Mitarbeiter in der Filiale. Kaution wieder bekommen am Montag

Am selben Montag dann die e-Mail: 10cm großer Kratzer bis zur Grundierung plus große oberflächliche Kratzer an der Frontseite.

Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht, es steht in ihren AGB‘s dass ich selbst in der Verantwortung bin mir das Auto anzuschauen und ohne Makel wieder abzugeben. Hab ich unterschrieben, aber natürlich nicht durchgelesen, da ich sonst vor Mietung 2 Stunden in der Filiale gestanden hätte.

Versicherung abgeschlossen Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1050€. Natürlich haben die Leute die die Reperatur durchgeführt haben, das halbe Auto aus/- und wieder eingebaut sodass die Rechnung in dir Höhe schoss, und ich die vollen 1050€ zahlen muss. Mein Anwalt sagte, dass er noch Grundsätzlich Chancen sieht dass ich gewinnen könnte. Weil viele Gerichte sich meist für dem Mieter entscheiden. Sehen aber nicht alle Gerichte so. Ich weiß aber nicht so recht, wenn ich verlieren würde müsste ich neben dem Schaden auch das Gericht + deren Anwalt bezahlen und das wären ungefähr das doppelte vom Schadensbetrag. Will auf einer Seite nicht für irgendwas zahlen was ich nie begangen hab. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht das doppelte zahlen.

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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