Du musst garnichts zurück nehmen denn bei Ebay Kleinanzeigen ist die Regel, gekauft wie gesehen.

Da gibt es für niemanden eine Garantie.

Du kannst sie sperren, erst dann hast du ruhe!

Ich hatte damals eine Hängelampe verkauft, die der Käuferin beim... runtergefallen ist. Damit zerbrach sie einen Schirm und wollte von mir den Schirm ersetzt haben.

Das ging dann bis hin zur Drohungen.

Ich musste sie darauf hin sperren sonst hätte ich keine Ruhe mehr bekommen.

Also, sie hat keine Rechte bei privaten Onlineverkäufen.

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