Wenn Du Dir über die rechtliche Situation im Klaren bist, würde ich das machen, ohne auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Du mußt allerdings damit rechnen, das Du Dich dann mit den Nachbarn rechtlich auseinander wirst setzen müssen, denn der entsprechende Paragraph 118 OWI Gesetz ist so allgemein und schwammig formuliert, das es warscheinlich auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen wird, ob Du im Garten nackt sein darfst oder eher nicht.

Wenn Du nackt sein willst, kannst Du das aber in der Wohnung machen. Auch bei geöffnetem Fenster, wenn ich richtig informiert bin.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09048/

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