Antwort
Da die Bestimmungen in jedem Bundesland anders sein könnten (Kulturhoheit der Länder) kann ich nur für die Bayerische Schulordnung sprechen. Eine Arbeit kann immer gewertet werden. Nur ab einem gewissen Schnitt, einem sehr schlechten oder sehr guten, muss der/die jeweilige Lehrer/in zur Schulleitung, um diesen zu rechtfertigen und gemeinsam entscheiden die beiden sozusagen ob die Arbeiten gewertet werden sollen oder nicht...