Aus welchen Bundesland kommst du? Die Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Land. In Nrw zB benötigst du entweder den Sozialassistenten, Kinderpfleger, Fachabi, Abitur oder auch 5 jährige Berufstätig im dem Beruf. In anderen Bundesländer geht es bereits mit der mittleren Reife.
Guten Abend Enizxe,
Was mir als Erstes auffällt du formulierst Leitziele.
Was definitiv nicht verkehrt ist, allerdings wird bei uns
Zumindest bei einfachen Angeboten (Projektarbeit steht erst im
Annerkennungsjahr an) gefordert zusätzlich zu dem Leitzielen
Smartziele zu formulieren. Diese sind dann um einiges konkreter.
Vielleicht probierst du dies auch damit?
Smart = spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch sowie terminiert.
Um nach Smart zu formulieren, muss viel berücksichtigt werden.
Was kann xX? Was sollte gefördert/ weiter ausgebaut werden? Wieso?
Wo hat xX Schwierigkeiten mit? Etc..
Ich mach mal ein Beispiel und denk mir einfach mal eine Person aus
Xx spielt bastelt gerne, hat allerdings Schwierigkeiten damit mit anderem
Kindern in Kontakt zu kommen. Als Leitziel hattest du Verbesserung der Sozialkompetenz
So wäre ein Smartziel: xX möchte während der Bastelaktivität,
Sich mit einem anderen Kind aus der Gruppe für 2 Minuten unterhalten.
Du musst wahrscheinlich nicht ganz so kleinschrittig werden und es würde vielleicht
Reichen wenn du schreibst xX unterhält sich während xX mit anderen Kindern.
Ich weiß leider nicht in wie fern du eine Einzel anamnese erfassen musst, aber ich
gehe mal davon aus das sich das wenn dies nicht gefordert ist auch
Auf Gruppen übertragbar ist.
Ich entschuldige mich mal für meine Grammatik und Rechtschreibung.
Ich hoffe natürlich ich konnte dir trotzdem irgendwie helfen.
Liebe Grüße
Soweit ich weiß ist der Heilerziehungshelfer und der Heilerziehungsassistent doch das selbe oder irre ich mich da? Könnte auch von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ich weiß nur das als ich mich damals zum Helfer angemeldet habe, hieß es noch helfer, als die Ausbildung anfing wurde es umbenannt.
Wenn es eigentlich die selbe ist - müsste es theoretisch schon gehen. Der Einfachste Weg wäre allerdings einfach dort anzurufen und nachzufragen.
Hallo,
Also die Zugangsvoraussetzungen zum Erzieher dürften von Bundesland zu Bundesland variieren.
In Nrw zumindest ist es so, das diese Ausbildung die du gerade absolviert überhaupt erst eine Zugangsvoraussetzung ist , was bedeutet du kannst nicht kürzen.
Das mit der Kinderkrankenpflegerin kann ich dir allerdings nicht beantworten. Allerdings kann ich mir vorstellen das die Ausbildung zum Krankenpfleger sinnvoller wäre - wie gesagt kann mich auch Irren :)
Viel Erfolg und freundliche Grüße. :)