Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.
Bei den Heizkosten werden die Gesamtkosten des Hauses aufgeführt und dann je nach eigenem Verbrauch abgerechnet.
Alle anderen Nebenkosten werden umgelegt auf uns Mieter. Wir sind 5 Mietparteien. Ein Haushalt mit 3 Personen zahlt einen höheren Anteil als wir mit 2 Personen. Ich sehe auf meiner Abrechnung, dass wir als 2-Personen-Haushalt abgerechnet werden, nicht aber ob der Haushalt unter uns auch wirklich als 3-Personen-Haushalt abgerechnet wird. Die Anzahl der Personen pro Haushalt werden mit 365 Tagen multipliziert und daraus ergibt sich dann der Eigenanteil (bei uns entsprechend 2*365=730). Ich sehe dann einen Gesamtanteil von 2920. Den kann ich durch 365 teilen und erhalte dann 8 Personen. Und das ist ausreichend so? Muss ich nicht erkennen können ob jeder Haushalt auch wirklich korrekt abgerechnet wird?
Abgesehen davon besteht die Abrechnung auch bei uns aus Anschreiben, tabellarische Auflistung und der Heizkosten-Einzelabrechnung. Ob es im Mietvertrag vereinbart ist nach Personen abzurechnen muss ich heute Abend nachschauen. Habe mir darüber noch nie einen Kopf gemacht - ist das nicht üblich?
Nichts desto trotz gibt es bei uns in diesem Zeitraum insgesamt nur 7 Personen. Das hat auch schon jemand reklamiert. Die korrigierte Abrechnung wird also eine höhere Nachzahlung für uns mit sich bringen. Und wenn die erst im Januar kommt, ist es zu spät und nur der geringere Betrag aus der ersten, falschen Abrechnung ist zu zahlen. Habe ich das richtig verstanden?
Neue Arbeitszeiten nicht unbedingt. Lohn gibt es nur, für Zeiten wo ich gearbeitet habe. Komme ich im Monat 30h gibt es Geld für eben 30h. Komme ich einen Monat gar nicht, gibt es eben nix.
Regulär war ich meistens immer sonntags dort, das wäre nun aber eben nicht mehr regelmäßig der Fall, weshalb der AG gerne eine Kündigung von mir hätte, damit ich "aus dem System" verschwinde...
hallo, und danke erstmal für deine antwort. das finanzamt hat dies abgelehnt, da ich angeblich für solche fälle kindergeld erhalte ... kann das sein?
ich bekomme spesen, ja. aber ich meine duschen kostet 5 euro, dann will man ja auch mal noch was essen etc. darum meine frage ob eben solche dinge wie deo, duschgeld usw. nicht auch nopch steuerlich berücksichtigt werden können ...
hallo, und danke erstmal für eure antworten. meine tochter lebt wie gesagt aber nicht in meinem haushalt, sondern rund 10km entfernt in einer betreuten wg. das finanzamt hat es abgelehnt, weil sie über 14 jahre alt ist und betreuungskosten nur bis 14 jahre angesetzt werden könnten. darum meine nachfrage, ob das auch wirklich so ist?