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sunnykaefer

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Geistesblitzer

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wildsurfer
06.06.2009, 10:44
Bluff oder ist da mehr dran?

Hallo Fories

Dieses Zitat aus einem Gläubigerbrief macht mir Sorgen: "Somit steigen ihre Kosten durch Schuldzinsen und Gebühren weiter. Gleichzeitig ist es uns möglich, weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten, auch wenn Sie die eidesstattliche Versicherung bereits abggeben haben."

Was soll damit gemeint sein? Welche weiteren legalen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es denn außer den Schuldner zum "Offenbarungseid" zu seiner Vermögenlage zu zwingen und, wenn er unvermögend ist, sich damit abzufinden?

...zum Beitrag
Antwort
von sunnykaefer
07.06.2009, 11:31

Hi, es ist ja erstmal egal, was die/der Gläubiger noch machen, genauso egal ist erstmal, ob du das selbst verschuldet hast oder nicht.

Die Frage war ja, ob dieser Satz ein Bluff ist oder nicht und dass kann man ganz kurz beantworten. Es ist mit Sicherheit kein Bluff. Denn unabhängig davon, ob du die EV schon abgegeben hast, wird man als Gläubiger weiterhin nach Möglichkeiten schauen, wo man was holen kann.

Außer der Kontopfändung gibts ja noch genug andere Möglichkeiten.

LG Susi

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