Hallo, 

mit Verpfändung stimmst Du den Leihhausbedingungen zu, darin steht  ein Paragraph dass Du der alleinige Eigentümer bist. Dadurch dass es ein gestohlenes Gerät ist, hattest Du daran kein Eigentum.

Fraglich ist allerdings, warum das nach 14 Monaten aufkommt. Per Gesetz laufen Pfandverträge 3 Monate und der Pfandleiher hätte sich nach 6 Monaten aus dem Pfand befriedigen sollen (insofern Du keine Zahlungsleistung für Zinsen und Gebühren erbracht hast), das heisst das Gerät versteigern. Mit Durchlaufen einer öffentlichen Pfänderversteigerung kann wieder rechtliches Eigentum an dem Gerät erlangt werden und weder Du noch Pfandleiher hättet einen Schaden. 

Anders ist es, wenn Du noch einen aktuellen Pfandvertrag hattest, d.h. über die 14 Monate der Zahlung von Zinsen und Gebühren nachgekommen bist. z.B. kann es sein, dass die Polizei die Räumlichkeiten geprüft hat und das gestohlene Gerät entdeckt und eingezogen hat. Dann hat der Pfandleiher eben die Möglichkeit Anzeige zu erstatten, weil Du entgegen der Leihhausbedingungen ein Gerät eingeliefert hast, an dem Du kein Eigentum hattest und ihm ein Schaden entstanden ist.

Wie auch immer, das Beste ist, Du sprichst einmal mit dem Pfandleiher und versuchst es persönlich zu regeln.

Viele Grüße,

Pam

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Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

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Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung drei Monate. Danach hat man als Verpfänder noch einen "Sicherheitsmonat" Zeit, das Pfand wieder auszulösen, d.h. das Darlehen und die angelaufenen Zinsen und Gebühren zu bezahlen, bzw. falls der Pfandleiher zustimmt den Artikel zu verlängern und nur die Zinsen und Gebühren zu bezahlen. Nach Ablauf von vier Monaten werden Artikel im Rahmen einer öffentlichen Pfänderversteigerung versteigert. Mit Verpfändung des Artikels stimmt man den AGB des Pfandhauses zu, dass diesen Teil regelt und der Pfandleiher ist nicht weiter verpflichtet dich auf den Verfall Deines Vertrags hinzuweisen. D.h. in Deinem Fall könnte der Artikel nur noch da sein, falls zufällig in dem Zeitraum keine Versteigerung stattgefunden hat.

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Im Pfandleihhaus erhält man für Elektronikartikel ein Darlehen bis zu 30% (zustandsbedingt) vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Den aktuellen Wiederverkaufswert kann man leicht z.B. über ebay (beendete Angebote abzgl. 10%) ermitteln. 

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Ein Pfandleiher wird prüfen, wie die Artikel gerade gebraucht gehandelt werden. Im Selbsttest kann man einfach auf ebay sich einmal die beendeten Angebote ansehen, so bekommt man einen aktuellen Marktpreis recht schnell heraus. Davon 10% abziehen (das ist die Gebühr die ebay nimmt) und man ist beim realen Verkaufspreis. Für Elektronik erhält man ein Darlehen bis zu 30% vom aktuellen Gebraucht-Wiederverkaufswert. Andere Artikel, z.B. Schmuck sind wertbeständiger, da ist der Prozentsatz für eine Beleihung höher.

Pfandverträge laufen nach Pfandleihverordnung 3 Monate, zzgl. eines Sicherungsmonats. D.h. im Falle einer Versteigerung kalkuliert der Pfandleiher so, dass er mit Ausgabe des Darlehens keinen Verlust macht. Innerhalb 4 Monate verliert Elektronik massiv an Wert, deshalb ist der Prozentsatz hier nicht höher.

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