Für den Fall, dass ihr Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr seit...

Eure rechtliche Grundlage sehe ich in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3:

"Der Hilfeleistungseinsatz [...] Er schließt insbesondere das Retten ein. Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch - lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten [...]"

Finanzieren müsst ihr das wahrscheinlich als Feuerwehrverein bzw. durch Spenden. Vielleicht werdet ihr ja auch durch die Kommune unterstützt.

Wenn ihr dann soweit einsatzfähig seit (mit entsprechender Ausbildung und mit geeignetem Fahrzeug... First-Responder-Fahrzeug oder Mannschaftstransportfahrzeug mit zusätzlicher Beladung), solltet ihr zusehen, dass ihr für dringende Rettungsdiensteinsätze in eurem Ort in die AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) als First-Responder-Einheit aufgenommen werdet.

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