Naja einfach wird es nicht aber natürlich gibt es auch hier möglichkeiten, welche aber nicht an einem rechtsanwalt vorbeiführen 1. Irrtumsanfechtung des Vertrages: Du hast dich über den Gegenstand des Vertrages (nämlich die Funktionsfähigkeit des Handys) geirrt. 2. Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung 3. Ist der Ausschluss der Gewährleistung sittenwidrig, was hier der Fall sein kann, dann greift diese nicht und das gesetzliche Gewährleistungsrecht greift wieder ein. 4. Es gibt auch Theorien, dass trotz Ausschluss der Gewährleistung ein Erfüllungsanspruch bestehen bleibt, das heißt du kannst immer noch auf vertragsmäßige Erfüllung klagen --> hier ist naürlich erst mal wichtig, was überhaupt Vertragsinhalt geworden ist.
--> ob diese Ansprüche tatsächlich vorliegen hängt von der genauen Beschreibung ab. Je nach Höhe des Betrages und Möglichkeiten der Rechtsberatung würde ich diese in Anspruch nehmen. Weiters ist noch dazu zu sagen, dass der Ausschluss der Gewährleistung nur unter Privatpersonen möglich ist. Sollte der Vertragspartner ein Unternehmer sein, dann greift der Ausschluss ohnehin nicht