Hallo zusammen!
Wie der Überschrift zu entnehmen geht es um einen Einspruch bei einem Bußgeldbescheid. Dieser Bußgeldbescheid betrifft eine Geschwindigkeitsüberschreitung von +26km/h und ist mit ~175€ inkl. Gebühren und einem Punkt behaftet. Ein Fahrverbot ist in diesem Fall (für den Beschuldigten) nicht vorgesehen da es binnen der letzten 12 Monate kein vergleichbares Vergehen gab.
Jetzt ist es aber so, dass der eigentliche Führer des Fahrzeuges den Punkt auf einen Freund übertragen möchte da der eigentliche Fahrzeugführer bereits 3 Punkte besitzt und ein zusätzlicher Punkt zur Folge haben könnte, dass dieser die Fahrlehrerlaubnis (er ist Fahrlehrer) entzogen bekommt. Da es binnen der letzten 12 Monate nicht die erste Überschreitung ist wäre das ganze auch mit einem Fahrverbot von einem Monat behaftet.
Für einen Fahrlehrer mit eigener Fahrschule wäre das natürlich der Super-GAU weshalb er einen Freund gebeten hat diesen Punkt auf sich zu nehmen.
Beiden ist bewusst das es eine Straftat ist eine falsche Person zu beschuldigen und es in dieser Sache zu einer Geldstrafe von bis zu 1.000€ kommen kann, oder aber zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Seitens des Fahrlehrers wurde dies aber billigend in Kauf genommen.
Besagter Freund hat sich kurzerhand entschlossen diesen Punkt nicht auf sich nehmen zu wollen (aus verschiedenen privaten Gründen die auch den Fahrlehrer betreffen) und möchte dazu Einspruch einlegen um die ganze Sache richtig zu stellen.
Der Freund hat vor mehreren Wochen bereits einen Anhörungsbogen erhalten und diesen auch ausgefüllt, darauf folgte der Bußgeldbescheid welcher kürzlich eingegangen ist. Einer der Gründe wieso der Freund überhaupt zugestimmt hat den Punkt auf sich zu nehmen ist, dass der Fahrlehrer diesem noch Geld schuldet (es handelt sich wohl um eine mittlere 4-Stellige Summe) und er befürchtet hat das Geld nie wieder zu sehen wenn er seinen Job und Fahrschule verliert.
Sofern ich das richtig verstanden habe wurde dem Freund das auch so direkt mitgeteilt "wenn du den nicht übernimmst kann ich dir dein Geld nie zurückzahlen". Sicher sagen kann ich es aber nicht, dürfte aber sowieso nicht von Bedeutung sein.
Jetzt ist die Frage, wie dieser Einspruch aussehen soll. Prinzipiell reicht es ja erstmal aus ohne nähere Begründung diesen schriftlich an die zuständige Behörde zu schicken, aber es geht ja darum das sich eine falsch beschuldigte Person richtig stellen möchte.
Macht es also Sinn direkt zu Begründen weshalb es zu dem Einspruch gekommen ist, oder sollte vorerst nur ein unbegründeter Einspruch abgeschickt werden und abzuwarten wie die Behörden dann weiter agieren?