da gibt's eine klare abgrenzung.wer zwischen drei und sechs stunden am tag arbeiten kann, der gilt als teilweise erwerbsunfähig. wer weniger als drei stunden am tag eingesetzt werden kann, der ist vollständig erwerbsunfähig

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nein, dann muss die versicheurng in der tat nicht zahlen. die kfz-haftpflicht muss nur für schäden an dritten aufkommen.sanne72 hat recht: sonst könnte ja jeder kommen und die versicherung übers ohr hauen

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So ist es. Normalerweise erledigt das der neue Anbieter. Dafür braucht er aber vorher von dir die Kunden-und Zählernummer und den Namen des bisherigen Versorgers.

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Die Stiftung Warentest rät eher zum Kauf an der Börse, weil das meist günstiger ist als über einen Händler: http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Studie/1723764/1723764/

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ja, richtig. wenn du dein geld einem anderen fonds anvertrauen willst, dann verlangt das finanzamt von den bis dahin mit dem alten fonds erzielten gewinnen 25% abgeltungssteuer.

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Ich hab gelesen, dass die Deckungssume mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte. Schäden in dieser Höhe passieren schneller als man denkt

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Ich würd's einfach mal mit einer anderen Creme probieren.von eucerin gibt's da beispielsweise in der Apotheke eine Creme mit Urea für besonders trockene Haut. Ich hab damit nur gute Erfahrungen gemacht

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Laut folgendem Bericht können KO Tropfen nur bis etwa 12 Stunden nach der Einnahme im Urin nachgewiesen werden: http://www.welt.de/nrw/article1214581/Gruene_fordern_Aufklaerung_ueber_Vergewaltigungsdroge.html

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