- Bluetooth-Kopfhörer koppeln und verbinden
- Programme -> Dienstprogramme -> Audio-MIDI-Setup
- Unten links auf das Plus klicken -> "Gerät mit mehreren Ausgängen"
- Häkchen beim Bluetooth-Gerät und "Ausgang (integriert)"
- Unter Systemeinstellungen "Ton" das Gerät "Gerät mit mehreren Ausgängen" auswählen
Bildungsurlaubsanspruch nicht verfallen zu lassen, ist grundsätzlich natürlich eine gute Idee! Leider gibt es auf Ihre einfache Frage nur eine komplizierte Antwort. Zunächst: Bildungsurlaub ist Ländersache – in jedem Land gibt es ein anderes Gesetz, in manchen gar keins. Wenn Sie wissen wollen, wie es genau in Ihrem Bundesland ist, schauen Sie mal hier:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_informationen-und-gesetze-nach-bundeslaendern_18.html
Zu Ihrer Frage: Während Sie eine Ausbildung machen, haben Sie - ja nach Bundesland – u.U. keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Sollten Sie in einem Land arbeiten, in dem Sie Anspruch haben, müssen Sie sich ein Seminar aussuchen, das nach dem Gesetz anerkannt ist. Bildungsurlaub ist immer organisiertes Lernen in Seminarform. Individuelle Prüfungsvorbereitung, Selbststudium etc. sind nirgendwo anerkannt. Insofern hat Ihr Arbeitgeber mit seiner Begründung recht. Wenn Sie Ihren Anspruch also nicht verfallen lassen wollen, suchen Sie sich ein anerkanntes Seminar, und stellen dann erneut einen Antrag beim Arbeitgeber. Viel Erfolg!
Hallo disara,
ich zitiere einfach mal aus der bildungsurlaub.de:
Der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Jahresende. Es gibt aber eine Ausnahme, auf die der Arbeitnehmer nach eigenem Geschmack zurückgreifen kann. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Falls also der Arbeitnehmer beabsichtigt, zehn Tage Bildungsurlaub aus zwei Jahren zu nehmen, kann dies bei freiwilligen Regelungen mit dem Arbeitgeber im Rückgriff auf das vergangene ebenso wie im Vorgriff auf das künftige Jahr erfolgen.
Das könnte doch bei Dir eventuell funktionieren, oder? Hier findest Du den kompletten Leitfaden:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html
viele Grüße Frank