Es gilt bei Zuhältern die Regel, dass eine Kalkulation von Stundenlohn + 37% berechnet wird. Darin sind dann die Arbeitgeberanteile enthalten und auch die Provision für den Zuhälter, aus welchem der Disponent und die Tippse und der Chef bezahlt wird. (23% für Lohnnebenkosten zzgl 15% für den Zuhälter)

Also bei einem absolut unrealistischen Bruttogehalt von 2.000€, muss eine monatlicher Betrag von 2740€ erwirtschaftet werden um kostendeckend zu arbeiten. Da von 40 Stunden ausgegangen wird, müsste der Entleihbetrieb ca. 16€ die Stunde für dich bezahlen - du bekommst davon aber gerade mal 8,50€ brutto. Deinem Netto (1349€ bei 2000€ brutto) stehen 1391€ gegenüber (abzgl. der Sozialbeiträge von 242€) bleiben 1149€ für die Taschen des Zuhälters wovon er seine Kosten abdecken muss, was ja größtenteils absetzbare Betriebskosten sind.

Man kann also davon ausgehen, dass es ca. 1100€ Wertschöpfung aus deiner Arbeitskraft sind

Quelle - selbst mal für so eine Bude intern gearbeitet..

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Die Eingruppierung findet gemäß Tarifvertrag immer nach den Anforderungen der Tätigkeit statt - deine persönliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle und bleibt erst einmal völlig außen vor.

Fordert der Entleihbetrieb einen Helfer an, dann wird die Stelle auch nur als Helfer bezahlt, da kannst du 10x ein Facharbeiter sein - nur der Verleiher sucht deshalb eine Fachkraft, weil dann die Wahrscheinlichkeit höher ist dass man dich auch nimmt.

§ 2 Eingruppierungsgrundsätze (IGZ - BZA - AMP / DGB)

2.1. Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entsprechend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppierung ist die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.

Du siehst - schon die Gewerkschaften verhindern durch einen Tarifvertrag die Chance auf eine höhere Eingruppierung und verraten hier ihre Klientel - welcher Entleihbetrieb sucht schon Facharbeiter, wenn das auch ein Hiwi kann... hier kann nur der Verleiher intervenieren, was er aber selten tut, denn sonst ist der Auftrag futsch...

  • dagegen Klagen...

geht zu 98% in die Hose! von 100 Klagen werden 98 abgewiesen - die restlichen 2 haben meist auch nur Teilerfolge.

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