@cashcow65: Danke für den hilfreichen Link, der aber besagt, dass in unserem Fall DOCH eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, da sich unser Vertrag noch in der Vorfinanzierungs- und NICHT in der Darlehnsphase befindet.

@kakarott: Die BSK würde sich evtl. tatsächlich weigern, uns aus dem Vertrag zu entlassen (stimmt, in der Vertragsbedingungen steht, dass eine vorzeitige Kündigung nur mit Zustimmung der BSK erfolgen kann)? Aber es werden doch tagtäglich (belastete) Häuser verkauft und mit dem Kaufpreis die Darlehn getilgt. Gibt es da soviele Leute, die mit BSK finanziert haben und nach dem Verkauf noch jahrzehntelang Raten für nichts an die BSK zahlen? Oh Mann, das macht ja Mut!

crazyreno

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Vielen Dank für die Antworten. Wie ich aber schon geschrieben hatte, hat die Voba die Vorfälligkeitsentschädigung ja schon mit ca. 4.000,00 Euro ausgerechnet. Wollte eigentlich nur wissen, ob wir nun diese 4.000,00 Euro zuzüglich die obig genannten beiden Saldenbeträge zurückzahlen müssen. Mit den Vorfälligkeitsrechnern im Internet komme ich leider gar nicht klar. Deswegen hatte ich mich ja schon bei der Bank erkundigt und es mir ausrechnen lassen. Leider habe ich aber nicht nach dem Gesamtbetrag gefragt, welcher zurückgezahlt werden muss.Nochmal anzurufen war mir dann zu peinlich (schäm). Den Kredit mit rübernehmen für neue Immobilie fällt flach. Es wird keine neue Immobilie geben. Die vorgeschlagenen Sondertilgungen können nicht erfolgen, da das Geld dafür nicht da ist!

crazyreno

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