ein hundebesitzer sitzt im knast (erst mal u-haft, aber wie es aussieht, wird er länger sitzen müssen. er konnte sich noch nicht zum problem äußern). den hund hat erst mal ein kumpel, selbst hundehalter, zu sich genommen. problem ist nur erstens, er wohnt in einer wg, und sein mitbewohner würde sich bedanken für einen 2. hund, und zweitens, er hat nicht das geld, um auf die dauer zwei hunde durchzufüttern. ins tierheim will er den hund aber nicht geben und auch keine pflegestelle vom tierschutz für ihn werden (weil der hund ja dann auch vermittelt werden könnte). wisst ihr, was es da für möglichkeiten gibt, dass der hund im eigentum des besitzers bleibt, wenn sich kein anderer freund oder verwandter findet, der ihn während der haftdauer betreuen und unterhalten wird?