Ja das ist korrekt so.

01.05.2022 - 30.04.2023 ist der 12monate Abrechnungszeitraum des Hauses.

Euer Nutzungs-/Mietzeitraum der 01.07.2022 - 30.04.2023

Für den Zeitraum müßt ihr anteilig die Kosten tragen die im Abrechnungszeitraum angefallen sind.

Ob die Abrechnung zu eurer Wohnung gehört könnt ihr doch prüfen. Anhand der Wohnfläche oder/und der Zählernummern.

EG oder UG ist doch dasselbe.

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Laut BGB § 560 Absatz 4 kannst Du selbst festlegen wie hoch deine Vorauszahlungen sein sollen.

"Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

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Mir gefällt der Name. Kurz und knackig.

Wenn was ausgefressen hat könnt ihre sie ja Madame Tessa rufen;-)

Meine Mutter hat uns Kinder auch immer mit allen 3 Vornamen gerufen wenn die "Kacke am Dampfen" war;-)

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Was eine kWh Gas kostet findest Du in der Gasrechnung des Vermieters. Die muß er dir zeigen wenn Du es verlangst.

Der Preis pro Einheit in der Heizkostenabrechnung ist nicht der Preis pro kWh Gas. Sondern der Preis der anhand der Gesamtkosten der Heizungsanlage, dem Gesamtverbrauch und der Gesamtwohnfläche ermittelt wurde.

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Das ist schon richtig so.

Stromnetz ist sicher der Netzbetreiber in deiner Region. Dem gehört das Stromnetz und alle Zähler.

Dein Anbieter ist Kunde bei Stromnetz und kauft von dem den Strom und verkauft ihn an dich.

Der Netzbetreiber berechnet dem Anbieter den verbrauchten Strom. Dazu ist es nötig das ihm die Kunden des Anbieters die Zählerstände mitteilen.

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Länger als 20 - 30 Minuten dauert das nicht.

Also vor dem Tausch noch mal schnell "Geschäft" erledigen.

Bis man dann wieder muß ist das neue WC einsatzbereit.

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Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.

In der Klausel steht "zum", nicht "nach oder ab".

Du kannst jetzt, wenn Du dich beeilst zum 31.03.2024 kündigen.

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Mündliche Aufhebung des Mietvertrages möglich?

Gegen Ende September/Anfang Oktober bin ich bei meinem Ex ausgezogen. Mein Vater und ich holten meine Sachen ab und es wurde eine mündliche Abmachung getroffen, dass ich ab Ende des Jahres offiziell gekündigt bin und aus dem Mietvertrag raus bin. Mein Vater, mein Ex und sein Vater waren dabei. Es wurde ausdrücklich ausgemacht, dass ich im Dezember das letzte Mal die Hälfte der Miete bezahle (die andere Hälfte musste dementsprechend mein Ex zahlen). Jetzt wo ich mich nochmal vergewissern wollte, dass der Dezember der letzte Monat ist, wird mir vorgehalten, dass ich eine schriftliche Kündigung abgeben soll und die 3 monatige Kündigungsfrist dementsprechend einzuhalten ist. Des Weiteren wird mir zum zweiten Mal gedroht, dass sie anderweitig deren Anwalt einschalten werden. Was soll ich tun? Ich habe bereits eine neue Wohnung gefunden und es wurde fest abgemacht, dass ich dort einziehe. Die Wohnsituation ist sehr schwer hier und seit Anfang an suche ich schon eine Wohnung. Nun hat es endlich geklappt und einen Job sowie Ausbildungsplatz habe ich hier auch schon erlangt. Ich kann nicht weiterhin die Miete bei meinem Ex zahlen und da gemeldet bleiben. Außerdem ist im Mietvertrag meines Verständnisses nach nicht angegeben, dass beide Mieter jeweils die Hälfte bezahlen, denn als wir noch da gewohnt haben, hat teilweise nur er die Miete bezahlt. Die Ausmachung kann nicht einfach rückgängig gemacht werden und mein Vater ist Zeuge. Wie soll das weitergehen? :(

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Theoretisch ist auch ein mündlicher Vertrag wirksam. Praktisch scheitert es aber oft an der Nachweisbarkeit.

Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter oder Du einen Mietvertrag mit deinem Ex?

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Die 2 Liter mit Dünger schaden nicht. Gieß es auf den Rasen oder an eine Busch, die Hecke, eine Baum und gut ist.

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Dein Auszug beendet nicht deine vertraglichen Pflichten.

Dein Mitbewohner kann auch nicht alleine kündigen wenn ihr beide als Mieter im Mietvertrag steht. Du auch nicht.

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Im Prinzip kannst Du den Raum als Abstellraum, Besenkammer etc. nutzen. Die Therme sollte nur für Wartung und evtl. Reparaturen jeder Zeit frei zugänglich sein.

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Das kann man weder ausführlich noch unausführlich erklären.

Es gibt verschiedene Arten Sanierung.

Energetische Sanierung z B. Da wird das Gebäude von außen gedämmt damit Heizenergie eingespart wird. Dabei bleiben die Wohnungen weitestgehend unberührt.

Kernsanierung. Da wird bis auf die Außenwände fast alles entfernt und erneuert.

Dann gibt es noch Sanierung der Sanitäranlagen, der Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen.

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Das war so teuer. Wenn ich mich recht entsinne 20 Pfennig pro angefangene Minute.

Auslandsgespräche waren noch teurer und Nummern mit bestimmter Vorwahl, ich glaub 0900, konnten ein kleines Vermögen kosten.

Flaterate oder ähnliches gab es damals nicht. Auch keine zig Telefonanbieter wo man den günstigsten auswählen konnte.

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Zahlst Du eine Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen?

Die Gas- und Strompreise sind für die Endverbraucher weiterhin hoch.

Die Gaspreisbremse und die abgesenkte MwSt ändern auch nicht viel daran.

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Es ist völlig wurscht.

Die Heizungsanlage reagiert, spricht liefert Wärme, erst wenn es draußen unter 16 Grad sind.

Wegen der befürchteten Feuchtigkeit solltest Du auf richtiges Lüften achten.

Zum Beispiel nicht lüften wenn es draußen sehr warm ist.

Am besten nur spät abends, früh morgens oder in der Nacht.

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Mieter müssen eine ordentliche Kündigung nicht begründen. Weder die für eine Wohnung noch für eine Garage.

Vermieter dagegen müssen die Kündigung eines Wohnraummietvertrages immer begründen.

Ist neben Wohnraum auch eine Garage auf demselben Grundstück gemietet wird das i. d. R. als eine Einheit angesehen. Heißt Wohnung mit Garage.

Die Garage kann dann, auch wenn es einen sep. Mietvertrag dafür gibt, nicht separat gekündigt werden. Weder vom Mieter, noch vom Vermieter.

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