Natürlich ist der ehemalige Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese zwei Arbeitstage zu entlohnen. Da du zu Beginn innerhalb der ersten 4 Wochen Krank warst, muss die Krankenkasse deine Lohnzahlung vornehmen. Bitte unbedingt bei der Krankenkasse melden und die Krankheit melden, sonst dauert es ewig bis sie zahlen.

Freundliche Grüße

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Hallo,

das Kurzarbeitergeld wird mit equal pay berechnet, sprich Sie bekommen die ca 60 % auf den erhöhten Equal Pay Lohn.

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Hallo,

Natürlich lohnt sich das, Arbeit sollte sich immer lohnen. Natürlich gibt es auch zwischen den Firmen große Unterschiede, ich würde an deiner Stelle eher an eine regionale Zeitarbeitsfirma gehen als an die großen Namen. Je nach Einsatzort ist auch ein Branchenzuschlag möglich, sprich dein Gehalt steigert sich mit andauernder Beschäftigung. Aktuell ist es beim IGZ Tarif so, dass das Einstiegsgehalt bei 10,15 Euro brutto pro Stunde liegt. Eventuell kommt noch ein bisschen fahrgeld dazu, damit kann man schon leben.

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Hallo,

der Malerhelfer Mindestlohn steigt erst am 01.05 auf 11,10. Der EG1 Satz im Tarifvertrag IGZ wurde am 01.04.2020 auf 10,15 Euro erhöht. Demnach sollten Sie bis zum 01.05 weiterhin 10,85 Euro bekommen, ab 01.05 dann 11,10. Die einsatzbezogene Zulage zieht sich dann von der Tariferhöhung ab, sprich das Gehalt wird nicht über 11,10 Euro steigen.

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Aktuell ist es wirklich gemischt. Produktion steht quasi vollkommen still, die Handwerker laufen wie vorher. Kommt drauf an als was Sie sich beworben haben.

Maler sind im Moment sehr gesucht, ebenso Malerhelfer, Elektrohelfer und dergleichen. Die Automobilindustrie ist gerade stillgelegt.

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Bei manchen Firmen ist es so:

Sie fangen zum Beispiel am 23 April das Arbeiten an. Die Leihfirma zahlt laut Vertrag immer zum 15. Des Folgemonats. Dementsprechend steht Ihnen der Lohn in der Zeit vom 23.04-30.04 am 15.05 zu. Am 15.06 ist dann der gesamte Lohn vom Mai fällig. Demnach kann das gut sein, dass alles seiner Richtigkeit entspricht. Wie schon gesagt wurde, die Lohnabrechnungen wird vermutlich aufschlussreich sein.

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Ja der Arbeitgeber muss eine "Garantie" bezahlen, solange das Fehlen nicht von Ihnen verschuldet war. Sollte der Kunde Sie nicht mehr benötigen und die Leiharbeitsfirma kann Ihnen keinen neuen Auftrag geben, muss sie diese Zeit bezahlen.

AUßER: Sie haben einen vorgeschlagenen Einsatz abgelehnt. Dann wäre die Leihfirma sogar im Recht.

Bitte im Zweifel mit einem Anwalt abklären, Sie müssen bekommen was Ihnen zusteht.

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Grundsätzlich kann man davon ausgehen dass das Gehalt gleich ist oder sogar höher, um den Mitarbeiter zu halten. Sonst geht der ja nach kurzer Zeit zum Kundenunternehmen und die Firma macht keinen Gewinn mehr.

Es gibt natürlich auch Firmen, die zahlen den Leiharbeitern deutlich weniger, von diesen Firmen sollte man wirklich die Finger lassen. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist übrigens auch höher als der gesetzliche Mindestlohn.

Gewinn erwirtschaftet die Leihfirma mit dem Verrechnungssatz, welchen der Kunde bezahlen muss. Der ist meist mindestens dein Gehalt x 1,7, um alle Kosten (Krankheit, Urlaub) abzudecken und Gewinn zu erwirtschaften.

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Es gibt in der Zeitarbeits Branche leider viele schwarze Schafe. Die lassen wahrscheinlich deine Krankmeldung verschwinden um die Tage nicht bezahlen zu müssen, wenn man da ein bisschen naiv ist akzeptiert man das.

Ich empfehle Ihnen, gehen Sie mit den Briefen von der Firma und den e-mails zum Arbeitsgericht. Sie müssen bekommen was Ihnen zusteht.

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Könnte natürlich sein in der aktuellen Situation dass sie dich kündigen wollen. Grundsätzlich braucht man aber eine Krankmeldung um das im System für die Lohnauszahlung einzugeben. Sie müssen dir den Tag ja bezahlen, und wenn du keine Krankmeldung vorweisen kannst, können sie dir unentschuldigtes Fehlen eintragen.

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