Ein gemütlicher Leseabend vor dem lodern, knistern eines Feuers eines Kamins, versetzt meine Frau richtig in Glück und Wallung. Vorab noch ein nettes Dinner. Ein Wein eines guten Jahrgangs und der Abend wird zu einem Springbrunnen der Romantik und Zuneigung, an dessen Ende ein Schäferstündchen ein Kann aber kein Muss ist.

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Ich finde das eine ziemlich traurige Tat von dir, dass du im Internet nach Ideen fragen musst. Der Steckbrief soll dich beschreiben, deine Ideen. Jedoch beschreibt er nun so die Ideen der Community und nicht von dir, willst du, dass wenn deine Kinder in 40 Jahren das Lesen eine Community kennenlernen und nicht dich und deinen damaligen Charakter??

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Das geht mit HTML nicht, da es damit nicht möglich ist dynamische Oberflächen alleine zu gestallten. Dafür würde ich dir PHP, das du ganz einfach in dein HTML Code integrieren kannst, oder Java Skript empfehlen!!

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Es ist davon auszugehen, dass deine Freundin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sie hat Fahrlässigkeit als auch Vorsatz zu vertreten. Offensichtlich hat sie vorsätzlich gehandelt, da sie dir ja Fotos geschickt hat. Da sie aber betrunken war, könnte sie aber auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Jedoch ist davon auszugehen, dass sie sich schuldhaft bis zu Unzurechnungsfähigkeit berauscht hat, so haftet sie, als hätte sie die Pflichtverletzung ( das Rummachen) fahrlässig verursacht.

Ergebnis: Da sie sich vorsätzlich und in vollem Bewusstsein über das Ausmaß ihres möglichen Handelns schuldhaft berauscht hat, kann man nicht von Fahrlässigkeit bei der Pflichtverletzung ausgehen. Darüber hinaus hat sie vorsätzlich, möglicherweise sogar aus Boshaftigkeit, dir Bilder von ihrer Pflichtverletzung geschickt. Dementsprechend plädiere ich auf Vorsatz. Diese Tat sollte also nicht zu verzeihen sein und mit einer konkludenten unmittelbar wirksamen Willenserklärung zum Rücktritt aus der Beziehung geahndet werden.

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