Hat eine Person gleich mehrere Vornahmen, wird unter diesen Namen ein Rufname festgelegt, mit dem diese Person in der Regel angesprochen wird. Allerdings ist der Rufname nicht unveränderlich festgelegt, sondern er kann zwischen den beim Standesamt eingetragenen Vornamen gewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht erhebt keine Einwendungen, wenn einem neu geborenen Kind höchstens fünf Vornamen gegeben werden. Dabei setzt die Reihenfolge nicht gleich die Rangfolge fest.
Es gibt Ausnahmen, in denen der Vorname geändert werden kann, aber dies kommt eigentlich eher bei exotischen Namen in Frage, findet auch bei der Einbürgerung Anwendung. In Deinem Fall wäre es aber relativ einfach, den Rufnamen zu wechseln...dann wirst Du eben Daniel gerufen, nur werden Deine jetzigen Schüler den anderen Namen nicht vergessen. Ich bin mir übrigens sicher, dass Du nicht der einzige jugendliche bist, der Horst heißt