na ja dann kommt die Wohngungsgesellschaft und lässt entweder diese Fliesen nachbrennen (die Möglichkeit gibt es !) oder aber sie setzt ähnliche Fliesen ein, das ist erlaubt. Ein neues Bad werdet ihr nicht bekommen
ich kann dich beruhigen die wenigsten werden das schaffen. Wir liegen mit 3 Personen bei ca. 6000 im Jahr. Da bei uns zb. viele Rechner laufen etc.
ach Kindchen du bist 13 Jahre alt wenn das so in deinen anderen Beiträgen stimmt und du bist voll in der Pubertät - das ist die Zeit wo die Eltern schwierig werden.
Deine Mutter hat dich lieb und möchte nur das du einen guten Start ins Leben hast.
Und deine Mama hat recht - Schule ist wichtig und du solltest das begreifen !
na ja wenn es heraus kommt ist es Betrug. Wenn die Hochschule eine eideststattliche Versicherung mit der Bewerbung fordert ist es eine Straftat wenn es raus kommt.
Und die Unis sind untereinander berechtigt abzufragen. Würde mich wundern wenn die Uni keinen "Lebenslauf" möchte.
ganz einfach, deine Eltern lieben dich und haben Angst um dich. Und da du noch Minderjährig bist wirst du dich auch an ein paar Regeln zu Hause halten müssen.
Vielleicht wäre ein Gespräch hilfreich in dem ihr versucht für beide Seiten einen Kompromiss zu finden.
wir hatten das alles aber ich würde keine mehr kaufen. Wenn dein Kind ein Problem hat würde ich mir anfangen Gedanken zu machen ansonsten nicht.
wer ist den der Mieter der Wohnung? Gibt es einen Mietvertrag? Wer steht drin? Wenn ihr beide drin steht kannst du sie gar nicht so einfach raus werfen!
Ansonsten - wie wäre es den wenn du mit deiner Ex sprichst und ihr beide eine Lösung versucht zusammen zu finden.
Deine neue Freundin ist wohl eifersüchtig, stellt sich die Frage ob sie Grund dazu hat, hat sie nicht solltest du vernünftig mit ihr reden und ihr erklären wie du auf Dauer die Situation klären möchtest.
bist du dir auch sicher das die Abrechnung nicht stimmt?
Mannschaftskasse ist regelmäßig Vereinsvermögen. Eine Rückzahlung an die Mitglieder (welche?) ist unzulässig. Die Gelder sind entsprechend dem Satzungszweck zu verwenden
hast du den nicht beim Zahnarzt angegeben das es sich um einen Schulunfall handelt? Die Kinder sind versichert, normalerweise müsste das von der Versicherung getragen werden. Es muß eine Unfallanzeige gemacht werden