Eine Zahnarzt Kostenübernahme bei Hartz IV durch die gesetzlichen Krankenkassen garantiert zumindest die Regelversorgung, in Härtefällen werden sogar fast alle anfallenden Kosten übernommen. Allerdings ist zu beachten, dass jemand, der von den gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel befreit ist, nicht automatisch unter die Härtefallregelung fällt, denn hierfür ist bei der Krankenkasse ein separater Antrag zu stellen. Die Härtefallregelung ist an feste Einkommensgrenzen gebunden.
Zur Regelversorgung gehören alle Leistungen, die zur Erhaltung der Zähne bezüglich Funktionalität und Ästhetik in wirtschaftlich vertretbaren Rahmen erforderlich sind. So werden die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung einmal im Jahr ebenso übernommen wie die Versorgung kariöser Zähne mit Amalgam- oder Kunststofffüllungen!