Wenn ihr beide als Mieter im Vertrag eingetragen seit, bürgt ihr wahrscheinlich auch füreinander. Deine Kündigung müsste dementsprechend auch für ihn gelten (Er kann dich ja nicht zwingen dort wohnen zu bleiben ;) ).
Wenn es ein Problem gäbe, wäre es in jedem Fall nicht deins. Große Vermietungsgesellschaften kennen solche Fälle sicher schon, einfach dort fragen oder schauen wie man dort reagiert, sollte eigentlich alles klappen.
Das könnte an der häufig verminderten Schuldfähigkeit von "Kinderschändern" liegen - oft wird so eine Neigung direkt als psychische Krankheit im Rahmen der Schuld als strafmindernd bewertet. Hinzu kommt, dass eine Therapie auch deshalb oft die "konstruktivere" Lösung ist, da Kinderschänder in Gefängnissen oft wenig Chancen auf Resozialisierung haben - sie sind statistisch viel häufiger Opfer von Übergriffen durch andere Häftlinge. Hier ist es so, dass mehrfache Mörder oft einen besseren Stand haben als Kinderschänder.
Das allgemeine Strafmaß sollte trotzdem angepasst werden, da stimme ich dir voll zu.
Und das mit den selbstangebauten Pflanzen sollte sich meiner Meinung nach hoffentlich bald erledigt haben ;)
"Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, können ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen besucht werden (§ 11 Abs. 2 JuSchG). Bei Filmen, die für Jugendliche ab 16 Jahren oder für Erwachsene freigegeben sind, gibt es kein solches Elternprivileg. Auch mit Einwilligung der (ggf. anwesenden) Eltern ist ein Zutritt von Jugendlichen, die die Altersvorgabe nicht erfüllen, verboten."
Bei Spielen gelten meines Wissens die gleichen Anforderungen an die FSK-Stufen, der Unterschied ist, dass ein Kinofilm öffentlich zugänglich ist, ein Spiel wird selten öffentlich gezeigt. Wenn das ganze also zu Hause stattfindet, wird sich niemand beschweren, wenn man z.B. Let's Plays in Kinos zeigen würde, wäre die FSK für Zuschauer wahrscheinlich die gleiche wie für Spieler.
Da du während dieser Fahrten keinen Zweck erfüllst, der deinem Unternehmen nützen kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das als betriebliche Fahrt abrechnen kann. Damit wäre es genauso "privat" wie eine Fahrt zur Arbeit mit einem Privatauto.
Also: Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag keine andere Klausel enthalten hat, endet der Vertrag mit der Frist. Damit muss der Arbeitgeber rechnen, Schadensersatzforderungen sind aussichtslos.
Anders könnte es aussehen, wenn du ihm zuvor etwas anderes zugesichert hast, es also einen mündlichen Vorvertrag zur Weiterbeschäftigung gegeben hat. Dann wäre das Vertrauen des Arbeitgebers in dein Wort rechtlich evtl. schützenswert und du wärest (sehr begrenzt) haftbar.
So lange man das vertrauliche Gespräch nicht aufnimmt oder mit spezieller Technik abhört, müsste §201 StGB nicht greifen, d.h. das "Zuhören" wäre nach meinem Verständnis nicht strafbar. Wenn du die Informationen nachher öffentlich machst, hat der Abgehörte natürlich immer noch die Möglichkeit wegen Rufmordes zu klagen und hätte dabei (wenn man weiß, dass du ihn mit dem Ziel abgehört hast) gute Chancen.
Wenn du mit der Veröffentlichung ein "überragendes öffentliches Interesse" schützt (du deckst z.B. Korruption auf) kannst du selbst mit Abhör- oder Aufnahmegerät straffrei bleiben.
In privaten Angelegenheiten bleibt das natürlich moralisch höchst fragwürdig, ich kann mir kaum Fälle vorstellen, in denen sowas für den Abhörenden positiv endet.
Historisch auf jeden Fall, aktuell gibt es eine kleine aber durchaus aktive rechtsextreme Szene. Wenn du mit "Deutschland" die kulturelle Wertegemeinschaft meinst, dann werden dass mehr als 95% ablehnen. Zu Recht.
Laut §263 StGB macht sich derjenige des Betrugs strafbar, der einen Irrtum (was du Unwissenheit genannt hast) ausnutzt um sich oder einem anderen einen Vorteil (meistens Geld) zu verschaffen. Hier hat deine Lehrerin nicht wirklich was zählbares davon - und es ist ihr Job dich zu bewerten, daher bleibt das leider nur ein Witz. Der Gedanke ist aber innovativ :D
Grüße,
Jura-Student ;)