Hi,
ich hatte den Fall persönlich. Mein JC bestand darauf, dass die Umsatzsteuer in dem Monat eingetragen wird, im dem sie tatsächlich zu- eher aber abfließt. Am Ende des Bewilligungszeitraumes war es dann auch tatsächlich so, dass ich praktisch 6x USt nachgezahlt bekam. Man kann das aber auch ein wenig steuern. Im ersten Monat des Leistungsbezuges floss die USt des vorherigen Quartals ab und wurde berücksichtigt. Die USt der letzten 3 Monate des Leistungsbezuges wären erst im Folgemonat (ohne Anspruch) fällig, so hätte sich das wieder ausgeglichen. Nun stand aber mein Quartalsergebnis bereits am 31. des letzten Bezugsmonates fest und ich habe die USt bereits am 31. (also quasi 10 Tage zu früh) überwiesen. Dank Sofortüberweisung tauchte die Buchung auch noch am 31. auf dem Kontoauszug auf und galt noch in dem Monat als abgeflossen, wurde daher berücksichtigt. :) Ich bekam also im Ergebnis sogar mehr als "nur" meine 6x USt nachgezahlt. Natürlich fehlt dir in den Monaten des Bezuges, auf Ansage, Geld durch die Vorschriften, aber an der Vorläufigkeit der Zahlen wollten die Herrschaften, zumindest bei mir, nicht rütteln.