Frage
Antwort
Der Fahrzeugschein muss in deinem Besitz sein, das ist Grundvorraussetzung das der Wagen dir gehört, die Vollmacht berechtigt dich nur zum teil. Du kannst mit dieser das Auto nicht nur Fahren sondern auch bei deutlicher Vollmacht es sogar verkaufen, aber das Auto gehört trotzdem nicht dir damit.