Bin selbst Ladendetektiv. Die Tasche kann nicht gegen das Wille des Eigentümer kontrolliert werden. Der Ladendetektiv kann bitten, freiwillig den Inhalt derselben zu zeigen. Es ist aber so, dass meistens, wenn ein Detektiv jemand darauf anspricht, er vorher beobachtet hat wie der Kunde etwas geklaut hat. Falls der Kunde sich weigert den Inhalt der Tasche zu zeigen kann die Polizei gerufen werden. Zur Festnahme: jedermann kann jemanden der auf frischer Tat erwischt worden ist, vorläufig festnehmen, auch mit Gewalt! (Jedemannsrecht) Es muss auch gesagt werden, dass wenn jemand mit einer Tasche ein Kaufhaus betretet, auch damit rechnen muss, dass eine Taschenkontrolle durchgeführt werden kann!

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Habe heute ohne WLAN versucht und es hat geklappt. Denke also haengt von der Verbingund ab. Danke

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Habe auch dasselbe Problem. Kann es an Youtube liegen?

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