meine freundin und ich haben uns ende november 2010 kleider zur hochzeit gekauft,d.h.eine anzahlung geleistet,die hochzeit sollte im november 2011 stattfinden.
meine frage:da die hochzeit aus privaten gründen nicht stattfindet und an den kleidern KEINE änderungen gemacht sind da die verkäuferin erst 3 monate vor der hochzeit die schneider arbeiten machen wollte,haben wir da eine rückgaberecht?bzw.würden wir die anzahlung zurückbekommen?
wir haben NICHT die kleider die hängen noch im laden,aber eine anzahlung geleistet.
ich hoffe es kann mir jemand helfen,es ist sehr wichtig und dringend.
danke im vorraus