Nein, dafür wird die Erlaubnis deiner Eltern benötigt. Ab 14 Jahren darfst du selbst entscheiden ob du dich impfen lässt oder nicht, sofern die nötige Einsichtsfähigkeit vorliegt.
Der einsichts- und urteilungsfähige Minderjährige muss gemäß § 146 c ABGB der medizinischen Behandlung grundsätzlich selbst zustimmen. Im Zweifel wird die nötige Einsichts- und Urteilungsfähigkeit ab dem 14. Lebensjahr von Gesetzes wegen vermutet (§ 146 c Abs.1 ABGB).
Davor wird jeweils abhängig vom Einzelfall vom behandelnden Arzt zu beurteilen sein, ob die nötige Einsichtsfähigkeit vorliegt.
http://www.patientenanwalt.com/download/Expertenletter/Patient/Lautgedacht_Februar2002.pdf