Nur Geschäfte im Bahnhof, Dönerläden ( aber auch nicht alle ) und Tankstellen haben auf. Sonst geht nicht viel.

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Ist mein Verhalten richtig? (Geld rausgenommen aus der Abikasse)?

Also ich bin zurzeit in der 13.Klasse und wir versuchen seit einem Jahr so viel wie möglich Geld zusammenzubringen für unseren baldigen Abiball. Wir machen ständig Kuchen- oder Waffelverkauf. Dabei backen wir selbst die Kuchen und machen den Waffelteig auch selbst, geben dafür viel Geld aus. Sich um den Verkauf zu kümmern ist auch sehr große Arbeit, denn wir stehen da den ganzen Tag und verkaufen alles, läuft auch sehr gut. Und uns wurde auch gesagt dass wir ruhig Geld für unsere Zutaten rausnehmen können, was wir erst gar nicht wollten. Am Ende hatten wir ungefähr 400€.

Unsere "Clique" (aus 6-8 Personen) sagte ständig, dass wir unsere Abiballkarte damit bezahlen sollen (35€) was garnicht in Frage kommt, denn dann wäre das ganze Geld weg, oder dass wir ein Teil von dem Geld rausnehmen und damit essen gehen sollen. Aber ich persönlich war nie dafür, denn der Zweck dieser Arbeit war, Geld für den Abiball zu sammeln. Ich hätte auf jeden Fall ein schlechtes Gewissen, weil das auch Betrug wäre, denn wir haben den Verkauf für unseren Abiball organisiert und deswegen haben auch viele Lehrer gespendet usw.

Jedenfalls fand ich es auch nicht gerecht, ein Teil von dem Geld an jeden aus unserer Gruppe verteilen würde, denn die meisten von denen haben gar kein Geld ausgegeben, kein Kuchen gebacken und haben nur bei dem Verkauf geholfen.

Von der ganzen Stufe haben mit mir zusammen nur 3 Leute sehr viel gemacht für diesen Verkauf. Wir haben jedes Mal gebacken, sehr viel ausgegeben, organisiert und verkauft. Ansonsten gab es niemanden, der jedes Mal mitgemacht hat und sich so viel dafür eingesetzt hat. Der Rest hat höchstens mitgeholfen beim Verkauf, oder einmal für 1-2€ irgendwelche Süßigkeiten mitgebracht.

Somit haben wir 3 abgemacht, dass nur wir ein bisschen Geld davon rausnehmen (aber auch wirklich nur das, was wir ausgegeben haben) ungefähr 20-25€ und den Rest dann abgeben an die Leute, die sich um den Abiball kümmern. So haben wir das jetzt auch gemacht aber die anderen Leute aus unserer "Gruppe" haben sich jetzt darüber aufgeregt (vor allem eine Person), finden es unfair und hinterhältig von uns, dass wir sowas machen, aber schließlich haben sie kein Geld ausgegeben und das wäre für denen dann einfach geschenktes Geld und ich würde das nicht zulassen, dass man ohne Grund Geld für sich selbst rausnimmt. Außerdem werde ich auch beschuldigt, dass ich nicht so viel Geld ausgegeben hab und dass ich das Geld dann sozusagen klaue, was mich echt sauer macht.

Gut, jeder könnte sich vielleicht paar Euros rausnehmen für die paar Sachen, aber dann wäre auch kein Geld mehr da. Also ich denke trotzdem, war es richtig von uns dass wir unser ausgegebenes Geld wieder rausgenommen haben (was uns auch vorgeschlagen wurde) oder sollten wir es nicht tun? Denn das wäre dann auch ein Teil von dem Geld für unsere Abiballkarte, weil wir sonst auch noch sehr viel ausgeben müssen (Abipullis, sonstige Kosten usw.)

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Man man man! So viel Text wegen banalsten Dingen! Gottverdammt:  Ist es so schwer ein Kassenbuch ran zu schaffen?! Also eine normale Kladde. Darin schreibt man auf der ersten Seite "Haushaltsbuch über Einnahmen und Ausgaben Abikasse".

Verantwortliche:  XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum, XY, Geburtsdatum

Dann listet man dort immer jede Einnahme und jede Ausgabe auf und notiert den aktuell Stand. In etwa so:

-  Einnahmen am 24.12.2015:

200 € Spende durch Mutti von XY

34 € Spende von XY

12,50 € Spende von XY

-  Ausgaben am 24.12.2015:

35 € Vorbereitung Weihnachtsbacken 

55 € für Essen Sylvester

Stand am 24.12.2015;

456,87 €

Einnahmen am 25.12.2015: .........

Die Original Quittungen kommen ins Haushaltsbuch. Vorher immer eine Kopie davon machen und diese seperat irgendwo aufbewahren.

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Sofern du keine Miete, keinen Strom, oder weitere Unkosten hast, dazu alles notwendige ( Möbel, Waschmaschine, Kühlschrank usw. ) hast, ist dies allein nur wegen Essen, Trinken und Hygiene Artikeln möglich.

Der Standard ist dann aber sehr niedrig. Das sollte nur eine Notlösung und kein Dauerzustand sein. Das ist klar.

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Origin bietet ( wie sehr viele) den Bezahldienst Sofortüberweisung.de an. Dieser gilt als seriös.

Dort zahlt man wie beim Online Banking. Mit Teilnehmernummer, Online Banking Pin und Tan.

Nur mit dem Unterschied das das Geld dem Empfänger sofort gutgeschrieben wird/bzw. diesen signalisiert wird:  "Zahlvorgang erfolgreich" .

Wenn dein Konto nicht genügend gedeckt ist, scheitert der Vorgang. Ich hab schon ca. 50 mal per Sofortüberweisung gezahlt. Es gab nie Probleme.

Origin hat keinen Zugriff auf deine Bankdaten, wenn du mit Sofortüberweisung bezahlst.

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Die Bezeichnung "Türke" ist unabhängig von deiner Abstammung keine Beleidigung.

Die Bezeichnung "Araber-Schwein" dagegen schon. Das ist strafbar nach 185 StGB .

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Weil sie irgendein Honk zuvor geöffnet hat. Also Deckel aufgedreht und die als Schutz gedachte Alufolie entfernt hat.

Eine Beschwerde beim Supermarkt bringt gar nichts. Den trifft auch keine Schuld.

Die können nicht jeden Tag alle Zahnpasta Tuben kontrollieren, ob da die Folie noch vorhanden ist.  -.-

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Erstmal:  Finger weg!

Lass es andere machen! Kein deutscher Elektroartikel ( Kabel, Schalter usw. ) hat drei schwarze Kabel!

Die Kabelfarben sind entweder schwarz und blau, schwarz und braun, oder braun und blau. 

Dazu kommt der grün-gelbe Leiter als Schutzkabel. Dieser führt kein Strom und ist zur Elektroinstallation nicht zwingend. Auch nicht immer ( aber sehr oft ) vorhanden.

Ich finde Hilfe die nicht persönlich vor Ort sondern nur per Mail erfolgt, absolut unzureichend!

Zwar passiert einem gesunden Menschen jenseits von 14 Jahren bei einem normalen Stromschlag von 230 V nicht viel. Richtig "gesund" ist dies aber nun auch nicht.

Meine letzten Stromschläge sind 17 Jahre her. Hatte insgesamt ca. 4 abbekommen. Lehrgeld. Es gibt wirklich angenehmeres. Das Gefühl sterben zu müssen hatte ich jedoch nun nicht.

Vermeide das Risiko. Frag Nachbarn oder ähnliches!

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Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

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In besonderen Situationen, zum Beispiel bei bestehender Obdachlosigkeit nach Wohnungskündigung, längerer Haft von mindestens 7 Monaten ( bis zu 6 Monate Haft werden vom Sozialamt gezahlt, gilt nicht für Untersuchungshaft ) Rausschmiss aus einer Wohnung ohne Bleibeberechtigung, Wohnungsbrand usw. ,

muss dir das Jobcenter bis zu 6 Monate die unangemessen Kosten der Unterkunft nach 22 SGB 2 für eine Pension oder Ferienwohnung zahlen. Es darf dich nicht pauschal auf das Obdachlosenheim verweisen. Das ist unzulässig.

Mit der Unterbringung in einer Pension oder in einer Ferienwohnung hast du wieder eine Basis. Die Post vom Jobcenter kannst du dir immer dort mindestens einmal pro Woche am Empfang des Jobcenter abholen, wo sie für dich gesammelt wird.

Problem ist, dass ein Jobcenter keine vorherige Zusicherung für eine Kostenübernahme zu einer Pension oder Ferienwohnung geben wird. Dazu wohl auch nicht verpflichtet ist.

Man müsste also den Vermietern der Ferienwohnung oder Pensionen davon überzeugen, dass sie eine Monatsrechnung ausstellen ( z. Bsp. vom 1.01.2016 bis 31.01.2016 ), man diese einreicht und das Jobcenter diese Kosten übernehmen muss.

Das machen nur ganz wenige Vermieter mit. Weil sie sich das nicht vorstellen können.

Ich habe es 2 mal in der Praxis durch. Je 2 mal 6 Monate Ferienwohnungen vom Jobcenter bezahlt bekommen.

Beim ersten mal war es noch etwas kompliziert, aber ok. Beim zweiten mal haben die die oftmals 800 € bis 900 € monatlichen Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung der Rechnungen bewilligt und bezahlt. (?!)

Teilweise hatten die Vermieter am 10. eines Monats schon ihr komplettes Geld. Wohl gemerkt bei Ferienwohnungen.

Weil sie es schon von meinen früheren Fall kannten, wussten das ich im Recht bin und mich auskenne. Ein Vermieter einer ( Stamm- ) Ferienwohnung kannte mich auch, so das alles erstaunlich einfach lief.

Bei dir ist das anders. Es ist fast unmöglich einen Vermieter von Ferienwohnungen oder Pensionen davon zu überzeugen, dass das Jobcenter die Kosten komplett übernimmt.

Dann muss es das Jobcenter ja auch noch wirklich tun. Erstmal werden die dir mehrmals sagen, dass du dazu nicht verpflichtet sind usw. .

Daher suche ich dir noch einige Urteile oder Beschlüsse hierzu raus.

Im Übrigen bist du nicht nur auf Durchreise. Daher steht dir monatlich der komplette Regelsatz von 399 € mtl. zu. Ab 1.01.2016 sind es 404 € mtl. .

Kürzungen wegen Minderausgaben beim Alg 2 sind unzulässig. Auch hier gibt es Urteile/Beschlüsse, die ich noch nachreiche.

Du kannst und solltest daher einen Überprüfungsantrag stellen. Mit dem Inhalt das dir seit deiner Wohnungslosigkeit der volle Alg 2 Regelsatz zusteht.

Denn du bist seitdem immer in Deutschland gewesen. Ohne festen Wohnsitz ist kein Problem. Du musst aber in irgendeiner Weise für das Jobcenter postialisch erreichbar sein.

Und wenn du die Jobcenter Post einmal wöchentlich bei selbigen abholst - das reicht vollkommen. Die Post von dir kann auch an ( zuverlässige ) Dritte gehen.

Zum Beispiel Adresse:

Fragesteller

bei Freund XY

Musterweg 5

00000Musterstadt

Dir steht definitiv der volle Alg 2 Satz zu. Solange du keine feste Wohnung hast, kann und darf dich das Jobcenter nicht zur Arbeit zwingen.

Solange du in Ferienwohnungen/Pensionen lebst, bleibst du bitte ohne festen Wohnsitz gemeldet.

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Warum nur solltest du einem Typen, der nicht (!) dein Freund ist, einen blasen?!

Der Typ will das nur weil es extrem geil ist. Aber nicht unbedingt weil er mit dir zusammen sein möchte.

Machst du das bist du 1.)  moralisch ein tiefer Griff ins Klo und 2.)  egal wie gut du bläst, könnte er es der ganzen Schule sagen.

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Wenn du dich bei YouTube registrieren möchtest, benötigst du zuvor unbedingt einen Google+ Account.

Das eine geht ohne dem anderen nicht. Immer wenn du dich dann bei YouTube einloggst, bist du auch bei Google+ angemeldet.

Beziehungsweise wenn du bei Google+ registriert bist, ist die Anmeldung bei YouTube nur noch Formsache.

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Kannst du sie nicht verschicken oder kannst du sie verschicken, sie kommt aber eben dann nicht beim Empfänger an?

Ganz ehrlich:  Wenn ich "mobilcom-debitel" lese, ist für mich alles klar. Dieses Unternehmen ist zutiefst unseriös!

Kenne es aus der Praxis ( auch bis vor kurzem noch ) und von Meinungen aus dem Internet.

Anbieter wechseln. Aber möglichst nicht E-Plus oder Partner wie Blau.de, Symyo, Fonic usw. !

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