Kann man in so einer Situation strafrechtlich eine Strafanzeige machen, von der Gesetzeslage her gesehen, im Allgemeinen so?
Ich war gestern (Montag den 09.05.2022) mit einer negativen Corona-Testbescheinigung vom echten Testzentrum vom Vortag (Sonntag den 08.05.2022) ausgedruckt am Arbeitsplatz innerhalb unserer Behindertenwerkstatt erschienen.
Aber der stellvertretende Gruppenleiter bei uns innerhalb der Arbeitsgruppe weigerte sich leider, das schriftliche ausgedruckt Testergebnis vom echten Testzentrum am Arbeitsplatz anzuerkennen.
Dies führte in meinem eigenen Fall leider dazu, dass ich mich gegen meinen eigenen Willen mehr oder weniger zusammen mit gleichaltrigen Arbeitskolleg/innen am Arbeitsplatz gestern zwangsläufig auf Corona zwangstesten lassen musste. Deshalb meine obige Frage, ob man in so einer Situation da eine Strafanzeige sowohl bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Auftrag geben kann?