Die regelmäßige Verjährung von Gutscheinen ist 3 Jahre nach §195 BGB gerechnet vom 31 Dezember des Ausstellungsjahres. Was anderes gilt nur wenn der Gutschein befristet ist. Sollte die Befristung nicht Kundengerecht oder Branchenüblich sein gilt obige Verjährung. Stellt sich nun die Frage ob 1 Jahr beim Tivoli ??? Branchenüblich ist.
Mikrowellengeeignet besagt lediglich das keine Metallteile in dem Glas verarbeitet werden und somit Speisen und Getränke bis maximal Siedepunkt in der Mikronenwelle aufgewärmt werden können. Bei Backofen geeignet sind die Teperaturen aber weit höher als in der Mikrowelle. Das eine sagt nix über das andere aus. Ein Teil kann sowohl nur Mikro als auch nur Backofen geeignet sein. Für Backofen ist die Temperatur und für Mikrowelle das Material das Kriterium.
Eine Zigarette dauert 3 bis 4 Minuten der Tag hat 1440 Minuten bleiben nach 100 Zigaretten noch 1000 Minuten Resttag übrig. Unter 100 gehört man doch noch fast zu den Nichtrauchern.
Ja die Temperatur der Schadstoffe ist dann noch nicht hoch genug. Deswegen ist auch passiv Rauchen schädlicher als rauchen.