Hallo zusammen,
in unserer Wohnung haben wir im Flur eine wunderschöne Nische, die man perfekt in einen Wandschrank verwandeln könnte. Einziger Haken: Der Sicherungskasten befindet sich seitlich in eben dieser Nische. Er ist an der Seite in die Wand eingelassen und mit einer Metalltür, die fast eben mit der Wand abschließt, verschlossen.
Mein Plan wäre, den Wandschrank an dieser Seite offen zu lassen und ein großes Fach (fast schon mehr ein kleines Räumchen) entstehen zu lassen, in dem sich dann Staubsauger, Besen und Sicherungskasten befinden. Von der Größe her ist das so machbar, dass man jederzeit dran kommt.
Jetzt allerdings die Frage:
Ist das erlaubt? Ich weiß nicht, wie da die Regelungen sind. Man kommt jederzeit dran, der Sicherungskasten an sich wird in keiner Weise verändert oder blockiert - man muss nur eine Tür mehr aufmachen um ranzukommen. Das wäre doch auch so, wenn er sich im Keller befände oder so.
Danke für Eure Antworten!
Pflupf