Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben vor der Geburt unseres gemeinsamen Sohnes das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Inzwischen sind wir verheiratet, leben aber noch nicht zusammen (ging bisher wegen der Finanzen nicht, da er leider momentan arbeitslos ist und ich sonst für ihn aufkommen müsste, was unmöglich ist). Eine doofe Situation, die sich aber hoffentlich bald ändert.
Nun möchte ich zwar, dass wir weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für den Kleinen haben, aber hätte gern das alleinige Aufenthaltsrecht, womit mein Mann auch einverstanden ist.
Wir haben ein Musterformuar ausgedruckt und unterschrieben, in dem genau das steht und geregelt ist.
Die Frage ist nun: wohin schicken und was passiert dann? Müssen wir uns - obwohl wir uns einig sind - noch ans Familiengericht wenden? Oder läuft das ganze übers Jugendamt?
Es wär super, wenn mir jemand schnell Auskunft geben könnte.
Vielen Dank im Voraus!