Hallo ihr Lieben,
es ist eine Weile her und für einen Rechtsstreit vor Landgericht aber trotzdem zeitnah zur Verhandlung gekommen.
Mein RA hat gut gekämpft und die Richterin hat sich viele Notizen gemacht...
Jetzt heißt abwarten!
Hallo ihr Lieben,
es ist eine Weile her und für einen Rechtsstreit vor Landgericht aber trotzdem zeitnah zur Verhandlung gekommen.
Mein RA hat gut gekämpft und die Richterin hat sich viele Notizen gemacht...
Jetzt heißt abwarten!
Habe am Samstag erst mit einem netten Herrn der DHL-ServiceLine gesprochen. Der sagte mir Folgendes:
-> Wenn ein Paket einzeln eingelegt wurde, einfach nicht abholen. Nach der 7 tägigen Lagerfrist, geht es dann zurück als verweigert.
-> Sollten wie neulich in meinem Fall 2 (oder bis zu vier) Sendungen in einem Fach liegen, wovon nur bestimmte gewollt sind:
So ist die Sendung wieder sofort als "in der Packstation bereit" auch im System registriert und kann von der DHL bearbeitet werden. Beleg entnehmen, abmelden - Fertig!
Die Bescheinigung bekommst du erst nach Prüfung durch das Amt und mit berechtigtem Bescheid - also: keine Chance!
Du könntest höchstens beim Beitragsservice deine Situation schildern, um Verlängerung der Frist bitten und dann die Befreiung nachreichen.
Grundsätzlich gilt:
Wenn du genau weißt was du willst, bist du automatisch sicherer - also: Infos, Infos, Infos! - Sammele, werde dir klar was für dich persönlich das Richtige ist. (Das kann dir auch niemand anderes sagen.)
Bist du dann immer noch unsicher, hilft erst mal "so tun als ob", bis du genug Übung hast um zu merken wie es funktioniert und dass alles halb so wild ist! :D (Genug Bewerbungen, genug Gespräche etc.)
Es kommt ganz auf deine Konstitution an:
Verallgemeinern kann man nur ungefähr, es hängt immer von Fall zu Fall, von ganz individuellen Faktoren ab - wie auch wir Menschen alle verschieden sind, so auch unsere Stimme.
Es gibt in der ein bisschen Literatur wie z.B.:
Lehrbuch der Phoniatrie und Pädaudiologie - s."Stimme" , S. 98
oder kurz
http://de.wikipedia.org/wiki/Stimmlage
Wichtig bei Strafanzeigen ist auch die
Frist von 3 Monaten nach Kenntnis der Straftat ,siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/77b.html
sonst wird das Ermittlungsverfahren gleich eingestellt.
Wo ist denn das Bild zu sehen? Wie schlimm sieht er denn aus?
Prüfe: 1. Ist der Akku intakt (Form, Ecken, Folie etc.) 2. WICHTIG Ist er noch dicht (läuft nichts aus) 3. lädt er noch auf und funktioniert im Betrieb