Alles was im Endeffekt eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt, bzw. ein gefährlicher eingriff im Straßenverkehr fürhen zum sofortigen Ende der Prüfung. Pauschal kann man nicht sagen dass es keine Ausnahmen gibt. Bsp. Blinker vergessen ..... grundsätzlich kann das mal passieren, auch beim Abbiegen. Sollte man dabei aber seinen Hintermann gefährden reicht auch das vergessen des Blinkers schon aus.

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Nein, eine Anmeldung ohne den Fahrschüler geht in diesem Sinne gar nicht. Wenn man sich die entsprechenden Gesetze dazu ansieht wird das ganze sogar noch viel dramatischer ;)

" Zur Prüfung hat der Fahrschüler den erforderlicehn Nachweis (Ausbildungsbescheinigung), einen Fahrlehrer und ein prüfungstaugliches Fahrzeug mit zu bringen .... "

So grob zusammengefasst. Das bedeutet unter dem Strich dass normalerweise sogar der Fahrschüler selbstverantwortlich sich um einen Prüfungstermin kümmern muss. Das wiederum ist der ausfürhenden Stelle zu streßig weswegen man auf den Weg -> Fahrschule organisiert ! ausgewichen ist.

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