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Lisa08152

04.09.2012
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Lisa08152
05.09.2012, 17:48
Gemeinsames Sorgerecht verweigern

Um zu allererst mal klar zustellen es geht nicht darum den Kontakt zu verweigern. Ich würde aber gerne wissen unter welchen Umständen man als ledige, getrennte Mutter das GSR verweigern kann. So wie es sich zur Zeit darstellt möchte er das nur um mir Steine in den Weg zulegen. Der KV will das Kind nicht und drängte zum Abruch. Er sagte, vor Zeugen, dass er als Vater nicht zur verfügung stehen wird und jetzt will er aufeinmal das GSR. Wie ist das wenn das Kind in einer KiTa oder Schule angemeldet werden soll, da braucht man dann doch die Unterschrift von beiden, oder? Muss davon ausgehen, dass das dann immer langen Diskusionen verbunden sein wird. Über die weiteren persönlichen Umstände möchte ich mich hier jetzt nicht weiter äussern.

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Antwort
von Lisa08152
06.09.2012, 20:24

Für die KITA brauchst Du die Unterschrift nicht. Stell Dir vor - er verweigert die Unterschrift und Du kannst deswegen nicht arbeiten>

Genau die Frage hab ich mir gestellt.

Hat jemand eine Ahnung wie ARGE/ Jobcenter auf sowas reagieren würden?

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