Lucky Strike ist zumindest im Fernsehen und im Kino, die am meisten gewählte Zigarettenmarke.

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Wenn wir uns auf die drei grundlegenden Wirtschaftssektoren beschränken, dann sprechen wir in diesem Fall über den Tertiärsektor (Dienstleistungssektor).

Weitere Informationen findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftssektor

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Schau dir mal The West Wing – Im Zentrum der Macht an.

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Ich habe damals neben einem Vollzeit-Job in 3,5 Jahren mein Abitur auf dem Abendgymnasium nachgeholt.

Ja, das ist eine Menge Arbeit, besonders nebenbei. Es ist anstrengend und kann auch nerven. Schlussendlich möchte ich die Zeit und das Ergebnis jedoch nicht missen.

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Das ist wirklich unterschiedlich. Es gibt branchenspezifische Tarifverträge, Haustarifverträge und Betriebe ohne Tarifvertrag.

Hier mal ein Beispiel für Vergleichswerte:

http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/grundverguetung_branchen/index.php?show=U3BlZGl0aW9ucy0sIExvZ2lzdGlrLSB1bmQgVHJhbnNwb3J0d2lydHNjaGFmdA==

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Geht es um einen Platz im Aufstiegslehrgang in den gehobenen Dienst (a), eine Ausbildung / ein Studium für den gehobenen Dienst (b) oder eine Stelle im gehobenen Dienst (c)?

(a) Es wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.

(b) Es wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife vorausgesetzt.

(c) Es wird in der Regel ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung nebst Aufstiegslehrgang vorausgesetzt.

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An deiner Stelle würde ich mich mal an das Jugendamt wenden oder wenn du es etwas unbürokratischer möchtest: In vielen Städten gibt es auch einen Mädchennotruf. Die Menschen dort sind sehr freundlich und können dir sicherlich weiterhelfen. Man kennt dort auch weitere Beratungsstellen.

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Man muss mit den Themen Arbeitswelt, Stellenmarkt, zukünftige Entwicklungen und ganz besonders mit den eigenen Interessen und Perspektiven kritisch umgehen.

Es sollte nicht heißen: Studieren, ja oder nein.
Es muss heißen: Was will ich mal machen?

Ein gut ausgebildeter Handwerker oder Facharbeiter kann glücklicher und erfolgreicher sein als ein Akademiker.

Wer gerne an Computern schraubt, Leitungen verlegt, mit Holz arbeitet oder sich mit den neuesten Klimageräten auskennt und ein Haus automatisieren will, der muss kein Ingenieur sein. Da ist es meist besser eine Duale Ausbildung abgeschlossen zu haben. Dort erhält man die Praxis und die benötigten Kenntnisse.

Wer einmal an Menschen oder Tieren herumdoktoren, vor Gericht auftreten, an Schulen unterrichten oder Häuser entwerfen will, der sollte studiert haben. Denn ohne akademischen Abschluss und entsprechende Fortbildungen und Referendariate wird es hier nichts mit der Berufszulassung.

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Die Beschäftigten und Bediensteten des öffentlichen Dienstes sind in der Regel keine Mitglieder der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung erfolgt in der Regel über sogenannte "Zuständige Stellen" bei der für die Ausbildung zuständigen Behörde.

https://www.azubiyo.de/ausbildung/zustaendige-stellen/

Als Beispiel: http://www.finanzen.bremen.de/personal/ausbildung_und_berufseinstieg/zustaendige_stelle_nach_dem_bbig-1984

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Ein Held arbeitet auf der hellen Seite. Er steht für Pflichterfüllung und Ehrgefühl. Er kämpft gegen das Böse, denn er ist der Gute. Verteidigt als Soldat sein Land und seine Mitbürger. Als Agent ist er legitimiert und hat den offiziellen Auftrag Staat, Volk und Krone zu schützen.

Ein Antiheld arbeitet auf der dunklen Seite. Er handelt aus Rache, aufgrund von Frust oder aus einer Zwangslage heraus. Er kämpft gegen das Böse, hat jedoch auch selber Dreck am Stecken. Er ist ein Dieb, Betrüger, Mörder. Schicksalsschläge und besondere Ereignisse führen dazu, dass er sein Leben ändert. Statt weiterhin als Auftragskiller zu agieren, richtet er seine Wut und sein Misstrauen gegen die Auftraggeber und Kriminellen.

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Sperrvermerk. Füge gleich vorne, nach dem Deckblatt, eine Seite mit einem Sperrvermerk an. So darf die Arbeit nur von Berechtigten (Du, Prüfer, Prüfungsausschuss, Prüfungsamt,...) eingesehen werden.

https://studi-lektor.de/tipps/masterarbeit-schreiben/sperrvermerk-masterarbeit.html

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Wie soll ich ihm beweisen dass ich nicht fremdgegangen bin?

Hey ihr, 2014 kamen meine Ex Freund und ich das erste mal zusammen. Er hatte immer schon ein problem mit zwei drei jungs mit denen ich Kontakt hatte aber ich habe ihm immer versichert dass da nie was laufen wird Vorallem nicht wenn ich in einer Beziehung bin, weil ich es selber nicht leiden kann wenn mir jemand fremdgeht, da bin ich die letzte die das ebenfalls tut. Nach 1 1/2 Jahren hat er Schluss gemacht. Wir waren dann ca 5 Montae getrennt und in der Zeit habe ich mich 3-4x mit einem Jungen getroffen habe es aber auch wieder abgebrochen weil ich es eig von Anfang an nicht wollte und meienn ex zurück haben wollte nur mir viele gesagt haben, dass es eh nichts wird und ich einfach mal leben soll. Ich hab meinem Ex zwar aus Angst anfangs gesagt dass ich nichts mit ihm hatte aber als es dann rauskam habe ich es auch nicht mehr abgestritten. Jetzt hat er gestern Schluss gemacht, weil er doch nicht mit der Sache klar kommt obwohl wir zu der Zeit nicht zusammen waren und dazu kommt dass man ihm gesagt hätte ich wäre ihm eben mit den zwei Typen schon während der Beziehung fremd gegangen was aber nicht stimmt. Er ist total ausgerastet und wollte gar nichts mehr von mir hören. Ich möchte mit ihm Befreundet bleiben weil ich ihn trotzdem gerne hab und wir die gleichen Freunde haben nur ich weis nicht wie. Habt ihr vllt Tipps? Ich hatte mir überlegt ihm noch was Zeit zum beruhigen zu geben und den jungen zu schreiben, von dem er denkt ich hätte ihn mit ihm betrogen, dass er es ihm klarstellen soll dass nichts gewesen ist bis auf Freundschaft. Danke schonmal im vorraus.

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Man muss nicht beweisen, dass man nicht fremdgegangen ist. Derjenige, der den Vorwurf gemacht hat, muss beweisen, dass fremdgegangen wurde.

Dieses Prinzip wird so auch u.a. in der Strafjustiz angewandt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

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Das Vorhaben ist relativ sinnfrei.

Das Abitur / die allgemeine Hochschulreife ist die grundsätzliche Studien- bzw. Hochschulzugangsberechtigung. Hierzu gibt es natürlich noch weitere Abstufungen, wie z.B. die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Fachhochschulreife.

Unter klar geregelten Umständen ist der Studien- und Hochschulzugang auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, mehrjähriger Berufserfahrung und/oder einer abgeschlossenen Meister- bzw. Betriebswirt-Weiterbildung möglich (als Beispiel: s. §33 (3a)ff BremHG).

Der Abschluss eines Hochschulstudiums impliziert im gewissen Sinne die allgemeine Hochschulreife. Näheres ist dem jeweiligen Landeshochschulgesetz zu entnehmen (als Beispiel: s. §33 (1) Nr. 2 BremHG). Zeitgleich das Abitur nachzuholen, ist dementsprechend nicht notwendig.

Desweiteren würde ich die Belastung (Studium/Abitur) nicht unterschätzen. Viele kommen nicht einmal mit einem von beidem klar.

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Wurde das Prüfungsergebnis als Verwaltungsakt ordnungsgemäß bekanntgegeben, so hast du Vertrauensschutz nach den §§47 und 48 VwVfG.


§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes


(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für
dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.

§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.


(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende
Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er

1. den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;
2. den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
3. die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.


(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; dieFrist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.

(4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1.

(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen
worden ist.
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Rettungsingenieurwesen oder ähnliche Studiengänge im Bereich Katastrophenschutz (bspw. Hazard Control) zielen auf eine Tätigkeit bei Feuerwehr, Rettungsdiensten, dem THW und ähnlichen Institutionen ab. Es geht hier nicht darum Feuerwehr-Fahrzeuge oder ähnliches zu entwickeln. Es geht um das Mangement, den Betrieb oben genannter Organisationen.

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